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Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Lesezeit: 3 Minuten

Haben Sie in der Vergangenheit ein Verbraucherdarlehen z.B. für einen privaten Pkw oder eine Wohnung vorzeitig abgelöst und mussten dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen? Dann können Sie von Ihrer Bank möglicherweise Geld zurückverlangen.


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Wer einen Kredit vor dem Ende der Laufzeit zurückzahlt, muss der Bank die dadurch entgangenen Zinsen ersetzen. Oft räumen die Kreditanstalten ihren Kunden aber ohnehin außerplanmäßige und entschädigungsfreie Sondertilgungen ein. Zahlt ein Verbraucher seinen Kredit vorzeitig ab, müsste die Bank bei der Berechnung der Entschädigung daher diese Sondertilgungsrechte eigentlich zu seinen Gunsten berücksichtigen. Einige Kreditinstitute haben ihren Kunden das aber verwehrt und dazu eine Ausschlussklausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Der Bundesgerichtshof hat nun aber entschieden, dass dies nicht rechtens ist (Az.: XI ZR 388/14).


Geld zurückverlangen können Sie allerdings nur


  • für grundpfandrechtlich gesicherte Verbraucherkredite. Das sind z.B. Darlehen für eine private Wohnung, die mit einer Grundschuld besichert sind. Bislang ist unklar, ob auch Darlehen für Unternehmer davon betroffen sind.
  • wenn Sie Ihren Kredit von sich aus gekündigt haben. Diejenigen, die nach Rücksprache mit ihrer Bank einen Altkredit durch einen neuen abgelöst haben, können kein Geld zurückfordern.


Ihre Ansprüche unterliegen zudem einer dreijährigen Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem Sie die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben. Haben Sie sie also 2013 oder später gezahlt, können Sie noch Forderungen stellen. Wer vor 2013 eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen musste, aber erst später erfährt, dass er zu viel gezahlt hat, dessen Ansprüche sind ebenfalls noch nicht verfallen. Denn in solchen Fällen räumt der Gesetzgeber Ihnen eine zehnjährige Frist ein. Ob Sie tatsächlich keine Kenntnis vom Fehler der Bank haben konnten, ist jedoch in der Regel nur mit einem Anwalt nachzuweisen. In jedem Fall verjährt sind Ansprüche, die vor 2006 entstanden sind.


Wenn Sie Anspruch auf eine Rückzahlung haben, sollten Sie Ihre Bank schriftlich auffordern, die Entschädigung neu zu berechnen. Weigert sie sich, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten oder sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Diese prüft Ihren Fall gegen eine Gebühr von 70€.


Tipp: Ist die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag fehlerhaft, können Sie eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung komplett zurückverlangen, allerdings nur noch bis zum 21. Juni 2016 (siehe top agrar 5/2016, S. 22).Rechtsanwalt Bastian Hensel, Hamm

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