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In guter Gesellschaft

Lesezeit: 5 Minuten

Über 10% der landwirtschaftlichen Betriebe werden im Rahmen einer Gesellschaft bewirtschaftet. Tendenz steigend. Für wen ist diese Rechtsform interessant und wie finden Sie die richtige Gesellschaftsform? Wir geben Ihnen einen Überblick.


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Führen Sie Ihren Betrieb alleine, haben Sie zwar die freie Entscheidungsmöglichkeit und den Gewinn müssen Sie nicht mit anderen teilen. Das ist schön. Andererseits haften Sie im Fall einer Insolvenz unbeschränkt mit Ihrem Betriebs- und Privatvermögen. Einzelunternehmen sind auch oft nicht so finanzstark und kreditwürdig wie der Zusammenschluss mehrerer Betriebe.


Es kann daher Vorteile haben, mit anderen Betrieben zu kooperieren. Dafür gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Intensität der Zusammenarbeit, können Sie zum Beispiel gemeinsam mit einem Landwirt einen Schlepper kaufen und diesen nutzen oder auch nur einen Betriebszweig zusammenlegen. Ihre Eigenständigkeit bleibt so weitgehend erhalten. Sie können aber auch mit einem anderen Betrieb voll fusionieren, also eine Betriebsgemeinschaft gründen. In der Vergangenheit haben sich immer mehr Betriebe zu diesem Schritt entschieden (siehe Übersicht).


Denn eine Gesellschaft kann viele Vorteile haben:


  • Mehrere Personen teilen sich die Rechte und Pflichten. Die Verantwortung lastet auf verschiedenen Schultern.
  • Arbeitsabläufe können Sie effizienter gestalten. Das wirkt sich positiv auf den Arbeits- und Kapitaleinsatz aus. Aufgrund der Größenvorteile sinken Ihre betrieblichen Kosten.
  • Betriebe mit unterschiedlicher Ausrichtung können voneinander profitieren, zum Beispiel bei der Gülleverwertung, wenn sich ein Ackerbauer und ein Tierhalter zusammenschließen.
  • Die betrieblichen Wachstumsoptionen sind im Hinblick auf Baufenster wie auch Flächenerweiterung leichter zu erschließen.
  • Je nach Gesellschaftsform können Sie sich im Betrieb gegenseitig entlasten. So brauchen Sie vielleicht nicht mehr jedes Wochenende zu arbeiten. Sie können dann auch mal beruhigt in den Urlaub fahren, während einer Ihrer Partner Ihre Arbeitsaufgaben übernimmt.
  • Nicht jeder kann und weiß alles. Sie profitieren von den Fähigkeiten und Fertigkeiten Ihrer Partner.
  • Schwierige Entscheidungen treffen Sie gemeinsam.
  • Ihr Risikomanagement ist besser als beim Einzelunternehmen. Das Risiko liegt nicht mehr allein bei Ihnen, Sie teilen es mit den anderen Gesellschaftern.
  • Jeder Teilhaber bringt Kapital, Flächen, Maschinen oder Barvermögen zur Nutzung in die Gesellschaft ein. Das macht Sie schlagkräftiger und erleichtert Betriebserweiterungen und deren Finanzierung.
  • Bei bestimmten Gesellschaftsformen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Haftung zu beschränken, so müssen Sie im Notfall nicht Ihr privates Vermögen antasten.


Nicht nur positiv:

Sie sollten aber mögliche Nachteile, die eine Gesellschaft mit sich bringt, nicht außer Acht lassen. Den erwirtschafteten Gewinn müssen Sie zum Beispiel mit den anderen Gesellschaftern teilen. Bei betrieblichen Entscheidungen sind sich nicht immer alle Gesellschafter einig. Sie müssen also Kompromissen gegenüber offen sein. Die Entscheidungsfindung kann auch mal länger dauern. Beachten Sie, dass Ihr Mitsprachrecht je nach Gesellschaftsform unterschiedlich ausfällt. Ein weiterer Nachteil: Für einige Gesellschaften benötigen Sie zur Gründung ein gewisses Startkapital. Insgesamt ist der Koordinations- und Verwaltungsaufwand höher als beim Einzelunternehmen.


Das Ziel:

Nicht für jeden Betrieb kommt die Gründung einer Gesellschaft infrage. In welchen Fällen macht aber eine Gesellschaft Sinn? Stefan Leuer von der Landwirtschaftskammer NRW hält die Gründung oder den Beitritt zu einer Gesellschaft für sinnvoll, wenn Sie:


  • im elterlichen Betrieb Verantwortung übernehmen wollen, die Hofübergabe aber noch nicht ansteht,
  • gemeinsam mit einem Geschwisterteil den Hof führen möchten,
  • mit mindestens einem anderen Landwirt planen zu kooperieren oder zumindest einen Teil der Produktion zusammenzulegen,
  • Ihren Betrieb (noch) nicht aufgeben oder diesen nicht selber weiter bewirtschaften wollen,
  • Ihre Vieheinheiten erhöhen möchten, Ihnen aber die Fläche zur Erweiterung fehlt,
  • neben der klassischen Landwirtschaft einen weiteren Betriebszweig ausbauen wollen, z.B. die Direktvermarktung oder den Urlaub auf dem Bauernhof.


Aber selbst wenn Sie schon Teil einer Gesellschaft sind, ist es notwendig, immer wieder die bestehende Gesellschaftsform zu hinterfragen: Benötigt die Gesellschaft neue bzw. weitere Partner? Passt die gewählte Rechtsform noch? Anpassungsbedarf gibt es häufig, wenn sich die betrieblichen oder auch familiären Strukturen der Gesellschafter verändern oder wenn Gesellschafter ausscheiden und neue hinzukommen sollen.


Damit es klappt:

Die Auswahl des richtigen Partners ist nicht leicht. Es muss betrieblich und menschlich passen. Wenn Sie sich betrieblich wunderbar ergänzen, Sie privat aber nicht miteinander auskommen, macht eine Partnerschaft keinen Sinn (siehe Interview auf Seite 39).


Entscheiden Sie sich für eine Gesellschaft, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass nicht immer alles rundläuft. Es kann passieren, dass Sie und die anderen Teilhaber der Gesellschaft sich bei betrieblichen Entscheidungen nicht auf Anhieb einig sind. Respektieren und akzeptieren Sie andere Meinungen. Manchmal müssen Sie Kompromisse eingehen. Nur wenn Sie und Ihre Partner die Gesellschaft im Einvernehmen führen, haben Sie Aussicht auf Erfolg. Gehen Sie außerdem ehrlich miteinander um. Sind Sie mit Ihrem Partner unzufrieden, sprechen Sie das offen an. So können Sie gemeinsam eine Lösung finden, hinter der alle Beteiligten stehen und eine Line für die zukünftige Betriebsgestaltung definieren. Einzelkämpfer haben in einer Gesellschaft nichts zu suchen. Teilen Sie Arbeits- und Zuständigkeitsbereiche am besten von Beginn an auf, so vermeiden Sie potenzielle Auseinandersetzungen.


Sind Sie sich unsicher, ob Sie der Typ für eine Gesellschaft sind, oder wissen Sie nicht, ob der von Ihnen ausgewählte Partner der richtige ist, sollten Sie nicht direkt eine Gesellschaft gründen. Sie können zunächst die Zusammenarbeit testen und zum Beispiel einen einjährigen Bewirtschaftungsvertrag vereinbaren. So behalten Sie und Ihr Partner vorerst Ihre Eigenständigkeit und können nach dem Jahr ein Resümee ziehen und entscheiden, ob Sie den nächsten Schritt zur Betriebsgemeinschaft wagen wollen.


Die richtige Wahl:

Die verschiedenen Gesellschaftsformen haben unterschiedliche Auswirkungen auf Besteuerung, Kreditwürdigkeit, Entscheidungsgewalt und Haftung. In den nächsten Ausgaben stellen wir Ihnen daher die Gesellschaftsformen im Detail vor. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei einer Gründung vorgehen müssen und wie Sie diese ggf. wieder auflösen können. -mm-


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