Für die Spritzenprüfung hatte ich meine Pflanzenschutzspritze vor kurzem in eine Fachwerkstatt gebracht. Normalerweise kann ein Mitarbeiter die Prüfung allein durchführen. Da sich aber noch Wasser in der Spritze befand, mussten die Werkstattmitarbeiter dieses zunächst ablassen und nach der Prüfung der Spritze wieder in den Behälter zurückpumpen. Dabei hat ein zweiter Mitarbeiter geholfen. Auch seine Arbeitszeit wurde mir in Rechnung gestellt. Hätte ich nicht diese Arbeit übernehmen können, um so Kosten zu sparen?
Wenn die Arbeiten erforderlich waren, um den Auftrag durchzuführen, können Sie die Abrechnung nicht beanstanden. Es ist rechtens, dass die Werkstattmitarbeiter die Spritze abgepumpt und das Wasser danach wieder in die Spritze eingefüllt haben. Es ist der Werkstatt nicht zuzumuten, das Wasser zu entsorgen. Schließlich handelt es sich um Flüssigkeit aus einer Pflanzenschutzspritze, es ist nicht auszuschließen, dass das Wasser eventuell mit Spritzmitteln kontaminiert ist.
Sie können nicht von den Werkstattmitarbeitern verlangen, dass Sie selbst bei der Arbeit helfen dürfen, um Kosten zu sparen. Das ist schon allein aus Gründen der Unfallverhütungsvorschriften nicht möglich. Aber: Rufen Sie beim nächsten Werkstatttermin vorher dort an und fragen, welche Vorbereitungen Sie treffen können, damit die Mitarbeiter die Arbeiten schneller – und somit kostengünstiger – durchführen können. Dazu würde dann zum Beispiel das Ablassen des Wassers aus der Spritze zählen.
Josef Deuringer, Meidert & Kollegen, Augsburg