Strom, den Sie für den Betrieb von Wechselrichtern vom Energieversorger zukaufen, ist von der Stromsteuer befreit. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor.
Aus Sicht der Richter sind Wechselrichter Neben- und Hilfsanlagen für die Stromproduktion. Strom, den Sie beispielsweise für die Kühlung oder Beheizung der Geräte aus dem öffentlichen Netz beziehen, ist daher steuerfrei.
Die Höhe der Steuer beträgt derzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde (Regelsteuersatz). Wer sich davon befreien lassen will, muss allerdings einen Antrag beim Zoll stellen und den Verbrauch der Wechselrichter separat erfassen. Dafür fallen möglicherweise zusätzliche Kosten an.
Wechselrichter hingegen verbrauchen in der Regel nur wenige Kilowattstunden. Ob sich der Aufwand auszahlt, sollten Sie daher genau prüfen (Az.: VII R 25/14).