Haben Sie mit Ihrer Bank eine Zinsbindungsfrist für einen privaten Immobilienkredit z.B. für Ihr Wohnhaus vereinbart, die noch während der Kreditlaufzeit endet? Dann können Sie zum Ende der Zinsbindung kündigen und zu einer günstigeren Bank wechseln, ohne dass Ihre Bank dafür Bearbeitungsgebühren verlangen darf. Auch wenn Sie die Immobilie verkaufen, muss die Bank die Kündigung hinnehmen, ohne Ihnen Extragebühren zu berechnen.
Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2–10 O 177/17). Die Degussa-Bank hatte für die Abwicklung einer solchen „einvernehmlichen vorzeitigen Rückzahlung“ 300 € Gebühren verlangt. Dieser Aufwand sei bereits mit den Zinsen abgegolten, entschieden die Richter und verurteilten die Bank, die entsprechende Klausel in allen Verbraucherkreditverträgen zu streichen. Allerdings legte die Bank Berufung ein. Jetzt muss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 10 U 5/18) abschließend urteilen.