Sie dürfen Ihren Mitarbeitern während der Coronakrise eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 1500 € zahlen. Anstatt Geld können Sie auch Sachprämien mit gleichem Nettowert verschenken. Beachten Sie aber:
Diese Regelung gilt nur für die Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2020.
Sie müssen den Bonus zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt zahlen. Die Prämie darf nicht das vereinbarte Entgelt oder vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ersetzen. Sie müssen die Prämie in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen als separate Position aufführen.
Bedenken Sie den Gleichbehandlungsgrundsatz. Danach dürfen Sie bei Sonderzahlungen einzelne Arbeitnehmer nicht unbegründet schlechter-stellen. Zahlen Sie unterschiedlich hohe Prämien, müssen Sie diese begründen. Erlaubt wäre es zum Beispiel, Halbtagskräften im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten nur die halbe Prämie zu zahlen.
Minijobbern können Sie ebenfalls eine Prämie zukommen lassen. Auch in diesem Fall müssen Sie den Bonus zusätzlich zum Entgelt zahlen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5400 €/Jahr dürfen Sie in diesem Fall mit Zahlung der Prämie überschreiten.
Bernadette Epping, WLAV Münster
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Sie dürfen Ihren Mitarbeitern während der Coronakrise eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 1500 € zahlen. Anstatt Geld können Sie auch Sachprämien mit gleichem Nettowert verschenken. Beachten Sie aber:
Diese Regelung gilt nur für die Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2020.
Sie müssen den Bonus zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt zahlen. Die Prämie darf nicht das vereinbarte Entgelt oder vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ersetzen. Sie müssen die Prämie in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen als separate Position aufführen.
Bedenken Sie den Gleichbehandlungsgrundsatz. Danach dürfen Sie bei Sonderzahlungen einzelne Arbeitnehmer nicht unbegründet schlechter-stellen. Zahlen Sie unterschiedlich hohe Prämien, müssen Sie diese begründen. Erlaubt wäre es zum Beispiel, Halbtagskräften im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten nur die halbe Prämie zu zahlen.
Minijobbern können Sie ebenfalls eine Prämie zukommen lassen. Auch in diesem Fall müssen Sie den Bonus zusätzlich zum Entgelt zahlen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5400 €/Jahr dürfen Sie in diesem Fall mit Zahlung der Prämie überschreiten.
Bernadette Epping, WLAV Münster
/, Schulze Harling, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Diethard Rolink, Harms, Johanna Garbert, Gesa Harms, Franz-Christoph Michel, Betriebsleitung, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren