2011 musste ich aufgrund der Hofabgabeklausel meinen Kleinbetrieb mit 7,5 ha an meinen Sohn verpachten, um Rente zu bekommen. Durch die Neuregelung der Klausel dürfen Rentner seit diesem Jahr aber bis zu acht Hektar bewirtschaften (statt wie bisher zwei Hektar). Gilt das auch „rückwirkend“ für mich?
Ja. Sie dürfen bis zu 8 ha „rückbehalten“, ohne dass Ihre Rente ruht. Das gilt auch, wenn Sie die 7,5 ha nach einer Pause wieder bewirtschaften.