„Heiraten können wir immer noch“, hört man heute auch auf vielen Höfen. „Wilde Ehen“ sind inzwischen ein Stück Normalität in Deutschland. Das kann man persönlich gut oder schlecht finden. Am Ende zählt, was die beiden Partner wollen. Und das ist auch gut so.
Allerdings sollten unverheiratete Paare wissen, auf was sie sich einlassen. Sich nicht wenigstens zu informieren, ist zumindest fahrlässig. Denn wer eine Lebensgemeinschaft ohne Gang zum Standesamt führt, der verzichtet auf den vielfältigen Schutz des Familienrechts. Im Fall der Trennung stellt dann manch ein Paar fest, dass das Leben ohne Trauschein doch nicht so unkompliziert ist, wie vielleicht gedacht.
Insbesondere wenn die wirtschaftliche Verflechtung so weit geht, dass bei gemeinsamen Kindern – im Regelfall – die Mutter ihre Erwerbstätigkeit aufgibt oder einschränkt, fehlt bei nichtehelichen Partnerschaften im Trennungs- und Todesfall die gesetzliche Absicherung.
Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte rechtsverbindliche Vereinbarungen für den Fall der Trennung schaffen. Außerdem ist es in der Regel sinnvoll, sich gegenseitig mit einer Risiko- und gegebenenfalls auch einer Kapitallebensversicherung abzusichern. Auch erbrechtliche Vereinbarungen sind denkbar. Lassen Sie sich dabei unbedingt vom Anwalt und/oder Bauernverband beraten.
Wem das zu aufwendig ist, sollte vielleicht doch ans Heiraten denken. Nichts zu tun ist jedenfalls keine Alternative. Dann bleibt im Zweifel immer einer der beiden Partner auf der Strecke.