Der Streit um die steuerliche Behandlung von Futterhandelsgesellschaften geht in die nächste Runde. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat die Angelegenheit an das Finanzministerium NRW weitergeleitet. Dieses will sich nun mit den Ministerien der übrigen Bundesländer abstimmen und eine einheitliche Regelung erarbeiten.
Aus Sicht der Oberfinanzdirektion NRW ist die Versorgung von Schweinen mit Flüssigfutter durch eine Futterhandelsgesellschaft keine steuerbegünstigte Lieferung. Daher verlangt sie für die Umsätze 19% anstatt wie bislang üblich nur 7% Umsatzsteuer. Da der Erlass auch rückwirkend für alle offenen Fälle gelten soll, müssen die betroffenen Betriebe künftig nicht nur deutlich mehr Steuern zahlen, sondern sich zu allem Überfluss auch noch auf horrende Steuernachforderungen einstellen.
Experten haben allerdings Zweifel, ob die Oberfinanzdirektion NRW mit ihrer Einschätzung richtig liegt. Einer der bekanntesten Umsatzsteuer-Experten, Professor Dr. Hans Nieskens aus Freising, hat die Rechtsauslegung erst vor wenigen Wochen kritisiert. Seiner Ansicht nach sind die Lieferungen durch eine Futterhandelsgesellschaft eine einheitliche und steuerbegünstigte Leistung. Lesen Sie dazu auch die top agrar-Ausgabe 2/2016, Seite 34.
Experten hoffen daher darauf, dass die Oberfinanzdirektion NRW die umstrittenen Regelungen zunächst aussetzt, bis eine endgültige Lösung gefunden wird. Landwirte, denen bereits eine Steuernachforderung vorliegt, sollten zusammen mit Ihrem Steuerberater Einspruch erheben.