In ganz Deutschland nimmt nur eine Behörde Spendensammler unter die Lupe: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz. Wer nicht offenlegt, was er mit seinem Spendengeld macht, bekommt ein Sammelverbot von der ADD. Derzeit sind z.B. der „aktion tier – Menschen für Tiere e.V.“ sowie der „Europäische Tier- und Naturschutz e.V.“ (ETN) mit einem Sammelverbot belegt. Für den ETN, der in Nordrhein-Westfalen das Verbandsklagerecht Tierschutz innehat, ist das Verbot aktuell ausgesetzt. Er hat der ADD einige Geschäftsberichte zur Verfügung gestellt, welche diese nun prüft. Die Verbote der ADD gelten nur in Rheinland-Pfalz. Die meisten anderen Bundesländer haben ihre Sammelgesetze seit der Jahrtausendwende abgeschafft.
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