Der Bundesfinanzhof hat vor rund zwei Jahren mit einem Urteil für Aufsehen gesorgt. Danach ist eine Entschädigung für den Bau einer Stromleitung auf einem privaten Grundstück steuerfrei, wenn Sie dem Energieversorger eine Dienstbarkeit im Grundbuch einräumen (Az.: BFH: IX R 31/16). Die Vorinstanz hatte das Geld noch als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingestuft. Dafür wäre Einkommensteuer fällig geworden.
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Der Bundesfinanzhof hat vor rund zwei Jahren mit einem Urteil für Aufsehen gesorgt. Danach ist eine Entschädigung für den Bau einer Stromleitung auf einem privaten Grundstück steuerfrei, wenn Sie dem Energieversorger eine Dienstbarkeit im Grundbuch einräumen (Az.: BFH: IX R 31/16). Die Vorinstanz hatte das Geld noch als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingestuft. Dafür wäre Einkommensteuer fällig geworden.