Pflegebedürftige, die 2015 und 2016 ihren Pflegeentlastungsbetrag von damals 104 bzw. 208 €/Monat nicht in Anspruch genommen haben, können die noch nicht abgerufenen Ansprüche bis Ende 2018 beanspruchen. Guthaben aus 2017 – seitdem gibt es den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat – können Sie hingegen nur noch bis Ende Juni 2018 abrufen. Versuchen Sie daher, zuerst die ungenutzten Beträge aus 2017 abrechnen zu lassen.
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