Geschäftsunterlagen müssen Sie sechs bzw. zehn Jahre lang aufbewahren. Für einige Unterlagen aus dem Jahr 2005 bzw. 2009 oder früheren Jahren, ist die Aufbewahrungsfrist abgelaufen.
Für den Frühjahrsputz ist es zwar noch etwas früh, aber folgende Dokumente aus 2005 dürfen Sie schon jetzt wegwerfen: Jahresabschlüsse, Rechnungen, Quittungen, Bücher, Buchungsbelege und Aufzeichnungen. Auch einige Unterlagen aus 2009 können Sie vernichten: Handels- oder Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen wie zum Beispiel Kalkulationsunterlagen, Bewertungen von Eigenleistungen oder Personalunterlagen.
Sie dürfen die Unterlagen allerdings nicht entsorgen, wenn diese für
- eine bereits begonnene Außenprüfung,
- noch vorläufige Steuerfestsetzungen,
- anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen oder
- ein schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Verfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt von Bedeutung sind, raten Dr. Moser & Collegen Steuerberatungs-gesellschaft Göttingen.