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Aus dem Heft

Platz schaffen im Büro!

Lesezeit: 1 Minuten

Geschäftsunterlagen müssen Sie sechs bzw. zehn Jahre lang aufbewahren. Für einige Unterlagen aus dem Jahr 2005 bzw. 2009 oder früheren Jahren, ist die Aufbewahrungsfrist abgelaufen.


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Für den Frühjahrsputz ist es zwar noch etwas früh, aber folgende Dokumente aus 2005 dürfen Sie schon jetzt wegwerfen: Jahresabschlüsse, Rechnungen, Quittungen, Bücher, Buchungsbelege und Aufzeichnungen. Auch einige Unterlagen aus 2009 können Sie vernichten: Handels- oder Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen wie zum Beispiel Kalkulationsunterlagen, Bewertungen von Eigenleistungen oder Personalunterlagen.


Sie dürfen die Unterlagen allerdings nicht entsorgen, wenn diese für


  • eine bereits begonnene Außenprüfung,
  • noch vorläufige Steuerfestsetzungen,
  • anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen oder
  • ein schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Verfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt von Bedeutung sind, raten Dr. Moser & Collegen Steuerberatungs-gesellschaft Göttingen.

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