Landwirt Johansen überträgt seinem Neffen Jan neben dem landwirtschaftlichen Betrieb ein Wohnhaus, das sich im Privatvermögen befindet. Der Fiskus hat den Wert des Grundstückes inkl. Gebäude auf 600000 € angesetzt. Der Neffe verpflichtet sich im Übertragungsvertrag, den privaten Kredit für das Haus in Höhe von 100000 € zu übernehmen und seinem Onkel lebenslang einen monatlichen Geldbetrag zu zahlen. Dieser wird insgesamt mit einem Kapitalwert von 80000 € veranschlagt. Die Erwerbsnebenkosten, wie z.B. Beurkundung oder Grundbuchkosten, von 4000 € trägt ebenfalls der Neffe.
Johansens Neffe kann nun die Nebenkosten und Gegenleistungen von 184000 € bei der Schenkungsteuer vom Steuerwert des Grundstückes abziehen. Das Grundstück unterliegt somit mit einem anteiligen Wert von 416000 € der Schenkungsteuer (600000 € - 184000 €). Dann darf der Neffe noch einen Freibetrag abziehen. Dieser liegt für Nichten und Neffen bei 20000 €. Somit muss Neffe Jan noch auf 396000 € Steuern zahlen. Bei einem Steuersatz von 25% wären das 99000 €.
Dazu kommt die Grunderwerbsteuer. Um diese zu berechnen, muss er die Gegenleistungen kalkulieren, das sind insgesamt 180000 € (100000 € für den Kredit und 80000 € für die Rente). Die Erwerbsnebenkosten gehören nicht dazu. Die Grunderwerbsteuer liegt z.B. in Schleswig-Holstein bei 6,5%. Der Neffe muss somit 11700 € ans Finanzamt überweisen. Insgesamt schuldet er dem Fiskus satte 110700 € (99000 € Schenkungssteuer + 11700 € Grunderwerbsteuer). Die Grunderwerbsteuer kann er nur vermeiden, wenn der Onkel dem Neffen das Haus unentgeltlich übergibt, also keinerlei Gegenleistung bekommt, wie Altenteilleistungen oder die Übernahme des Kredites.