Wollen Sie den Erlös aus dem Waldverkauf, also dem Verkauf von Waldboden und aufstehendem Holz, wieder in Ihren Betrieb stecken, müssen Sie Ihren Gewinn nicht versteuern. Welche Fristen und Voraussetzungen Sie hierzu beachten sollten, lesen Sie in top agrar Heft 3/2015, S.38.
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