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Reinvestieren spart Steuern

Lesezeit: 1 Minuten

Wollen Sie den Erlös aus dem Waldverkauf, also dem Verkauf von Waldboden und aufstehendem Holz, wieder in Ihren Betrieb ­stecken, müssen Sie Ihren Gewinn nicht versteuern. Welche Fristen und Voraussetzungen Sie hierzu beachten sollten, lesen Sie in top agrar Heft 3/2015, S.38.

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