Ich möchte einen gebrauchten Schlepper aus Österreich kaufen. In welchem Land fällt die Umsatzsteuer an?
Bei einem Verkauf innerhalb der EU fällt die Umsatzsteuer im Land des Erwerbers an, in Ihrem Fall also Deutschland. Als pauschalierender Landwirt können Sie die Steuer als Betriebsausgabe geltend machen. Sind Sie Optierer, können Sie diese auf die Vorsteuer anrechnen.
Zum Ablauf: Sowohl Sie als auch der Verkäufer beantragen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Dies erledigen Sie online beim Bundesfinanzministerium unter www.formulare-bfinv.de. Der Österreicher schreibt Ihnen daraufhin eine Rechnung. Darin nennt er beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und weist darauf hin, dass es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt. Die Umsatzsteuer weist er jedoch nicht aus, sondern nur den Netto-Preis. Anschließend schickt der Verkäufer eine sogenannte „zusammenfassende Meldung“ an sein Finanzamt und meldet die anfallende Umsatzsteuer an. Dies erledigt er im österreichischen Portal für die elektronische Steuererklärung, FinanzOnline. Das Deutsche Finanzamt ist dann automatisch informiert.