Kindergeld können Sie ab dem 1.1.2018 nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragen und nicht mehr wie bisher für vier Jahre.
Ist Ihr Kind bereits mehrere Monate oder gar Jahre alt und haben Sie bisher noch kein Kindergeld beantragt, sollten Sie sich jetzt beeilen. Denn wenn Sie den Antrag bis Ende des Jahres stellen, können Sie das Kindergeld noch bis zu vier Jahre rückwirkend bekommen. Reichen Sie den Antrag erst ab 2018 ein, steht Ihnen das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend zu.
Stellen Sie den Antrag künftig daher direkt nach der Geburt. Denken Sie daran, der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes mitzuteilen, ansonsten verweigert diese die Zahlung. Fehlen Ihnen beim Einreichen des Antrages noch Unterlagen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen und diese nachreichen.