Ab dem 01. Januar 2019 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Erzeu-gerringe in Baden-Württemberg haben nun eine Petition gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration gestartet und diese an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt überreicht.
„Trotz intensiver Forschung stehen keine zugelassenen, praxistauglichen Betäubungsmittel für Ferkel zur Verfügung“, erklärt Rainer Leicht, Vorsitzender des Erzeugerrings Biberach-Ravensburg und einer der Initiatoren der Petition. „Wir sträuben uns nicht gegen Verbesserungen, wollen aber auch keine Verschlechterung.“
Mit dem Verbot der betäubungsfreien Kastration stehe die Existenz der ohnehin angeschlagenen Ferkel-erzeuger und Schweinemäster auf dem Spiel. Da in anderen Ländern weiterhin betäubungslos kastriert werden darf, befürchten die Erzeugerringe eine Verdrängung heimischer Ferkel durch Tiere aus dem Ausland. „Ein nationales Verbot führt zu einer Wettbewerbsverzerrung in der EU, die zu unseren Lasten geht“, erklärt Leicht. Die vom LEH favorisierte Ebermast ist aus Sicht der Erzeuger aus Tierschutzgründen keine Alternative.
Mit der Petition fordern Erzeugerringe, Vermarktungsorganisationen und Verbände gleiche Wettbewerbsbedingungen für Schweinehalter in der EU, eine stärkere Förderung der Erforschung geeigneter Betäubungs- und Schmerzmittel sowie ein Aussetzen des Verbots bis zur Entwicklung praxistauglicher Methoden zur Betäubung und Schmerzausschaltung.