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Staat muss handeln!

Lesezeit: 2 Minuten

Es ist höchste Zeit, unbescholtene Tierhalter vor ungerechtfertigten Angriffen und Kampagnen der Tierrechtler zu schützen. Aus Sicht des Berufsstandes sind folgende Maßnahmen notwendig:


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Stalleinbrüche als Straftatbestand ahnden:

Die neue Bundesregierung will „Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden“. Das ist richtig und wichtig.


Es darf nicht sein, dass Stalleinbrüche straffrei bleiben und diese von den Gerichten auch noch als Notstandshandlung geadelt werden, weil es anders angeblich keine Möglichkeit gibt, massive Rechtsverstöße aufzudecken. Das stellt den Stellenwert des Privateigentums infrage und damit einen Grundpfeiler unserer Rechtsordnung.


Staatliches Kontrollmonopol sicherstellen:

Die Behörden müssen für den Vollzug der Gesetze verantwortlich bleiben. Kontrollen sind richtig und wichtig, sie gehören aber in die Hände des Rechtsstaates.


Wenn Richter Tierrechtlern quasi Kontrollbefugnisse einräumen, weil der Staat diesen nicht nachkommt, müssen die Länder ihre bisherigen Aktivitäten überprüfen und die amtlichen Kon-trollen verdichten.


Mehr Kontrollen sind in diesem Fall ein Schutz für die Landwirte, weil sie Tierrechtlern juristisch den Boden für Stall-einbrüche entziehen.


Persönlichkeitsrechte schützen:

Es darf nicht sein, dass unrechtmäßig erstellte Fotos und Videoaufnahmen, die inhaltlich und zeitlich schwer nachprüfbar sind, für alle Zeiten im Internet verfügbar bleiben. Das gilt vor allem dann, wenn amtliche Kontrollen zwischenzeitlich festgestellt haben, dass es in den betroffenen Betrieben keine Auffälligkeiten gibt, keine Anklage erhoben wurde und erst recht keine Verurteilung erfolgt ist. Hier müssen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in Zukunft besser geschützt werden.


Spendenorganisationen überprüfen:

Tierrechtsorganisationen und alle anderen Spendensammler sollten bezüglich der Verwendung der Spendengelder verpflichtend geprüft werden. Rheinland-Pfalz macht das mit seiner Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vorbildlich. Die anderen Länder sollten das ähnlich organisieren. Darüber hinaus sollten die Länder die Prüfergebnisse anderer Bundesländer anerkennen und übernehmen. Das verringert den Prüfaufwand erheblich.


Gemeinnützigkeit nur mit Spendensiegel:

Organisationen sollten von den Finanzämtern nur dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) tragen. Beim Deutschen Tierschutzbund ist das z.B. der Fall.


Organisationen mit dem DZI-Siegel arbeiten transparent, wirtschaften sparsam, informieren sachlich und wahrhaftig und sie haben wirksame Kontroll- und Aufsichtsfunktionen. So gewährleisten sie, dass die Spenden den gemeinnützigen Zweck erfüllen.

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