Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Stallbau: Gericht pfeift Gemeinde zweimal zurück

Lesezeit: 1 Minuten

Gemeinden versuchen regelmäßig, durch Bauleitplanungen Bauvorhaben zu verhindern. So auch im Fall eines Schweinehalters im Landkreis Aich-ach-Friedberg. Der Landwirt beantragte 2009 den Neubau eines Maststalls mit 1400 Plätzen. Der Standort liegt im Außenbereich und ist jeweils 500 m von zwei Ortschaften entfernt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Gemeinde stellte daraufhin genau dort einen Bebauungsplan auf. Dieser setzte fest, dass an diesem Standort keine landwirtschaftlichen Gebäude entstehen dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hob jedoch 2015 den Bebauungsplan wegen durchgreifender rechtlicher Mängel auf und erklärte ihn für unwirksam (Az.: 15 N 13.972).


Fast reflexartig beschloss die Gemeinde wenig später erneut die Aufstellung eines Bebauungsplans für nahezu den identischen Umgriff und erließ eine Veränderungssperre. Auch diese erklärte der VGH im September 2016 für unwirksam (Az.: 15 N 15.1092).


Die Planung muss zum Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre mindestens ansatzweise erkennen lassen, welchen Inhalt der zu erwartende Bebauungsplan haben soll, so das Gericht. Die Gemeinde darf also nicht eine Veränderungssperre erlassen und sich erst später überlegen, welche Ziele sie im Rahmen der Bauleitplanung überhaupt anstrebt. Sonst verletzt sie die geschützte Position des betroffenen Bauherrn.Rechtsanwalt Leopold Thum

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.