Für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2018 haben Sie erstmals zwei Monate länger Zeit:
Erstellen Sie Ihre Steuererklärung selbst, müssen Sie Ihre Unterlagen bis zum 31.7.2019 beim Fiskus einreichen (bisher galt der 31.5.). Beachten Sie auch, dass für die Steuererklärung 2019 das Programm ELSTER durch „Mein ELSTER“ ersetzt wird und dass Sie die Erklärung elektronisch einreichen müssen.
Haben Sie einen Steuerberater beauftragt, dürfen Sie sich bis zum 28.2.2020 Zeit lassen (früher: 31.12.). Für Land- und Forstwirte, die einen Steuerberater in Anspruch nehmen, endet die Abgabefrist am 31.7.2020 (für Einnahmen und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft).
Geben Sie Ihre Erklärung zu spät ab, wird automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Dieser beträgt 0,25%, gemessen an der möglicherweise nachzuzahlenden Steuer und mind. 25 Euro pro zu spät abgegebenen Monat.
Bislang konnte das Finanzamt selbst entscheiden, ob es Ihnen einen Verspätungszuschlag auf-brummt oder nicht. Nun ist dieser Pflicht. Steuerberater
Bernhard Billermann, Münster
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Für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2018 haben Sie erstmals zwei Monate länger Zeit:
Erstellen Sie Ihre Steuererklärung selbst, müssen Sie Ihre Unterlagen bis zum 31.7.2019 beim Fiskus einreichen (bisher galt der 31.5.). Beachten Sie auch, dass für die Steuererklärung 2019 das Programm ELSTER durch „Mein ELSTER“ ersetzt wird und dass Sie die Erklärung elektronisch einreichen müssen.
Haben Sie einen Steuerberater beauftragt, dürfen Sie sich bis zum 28.2.2020 Zeit lassen (früher: 31.12.). Für Land- und Forstwirte, die einen Steuerberater in Anspruch nehmen, endet die Abgabefrist am 31.7.2020 (für Einnahmen und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft).
Geben Sie Ihre Erklärung zu spät ab, wird automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Dieser beträgt 0,25%, gemessen an der möglicherweise nachzuzahlenden Steuer und mind. 25 Euro pro zu spät abgegebenen Monat.
Bislang konnte das Finanzamt selbst entscheiden, ob es Ihnen einen Verspätungszuschlag auf-brummt oder nicht. Nun ist dieser Pflicht. Steuerberater