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topplus Grundsteuer C

Strafe für unbebaute Flächen

Lesezeit: 1 Minuten

Neben der Grundsteuer A und B will die Koalition eine Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke einführen. Für diese Flächen sollen die Finanzämter deutlich höhere Beträge verlangen dürfen. So möchte die Regierung den Druck auf die Eigentümer erhöhen, Wohnraum zu schaffen. Betroffen sein können auch Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben, die im Innenbereich liegen und grundsätzlich bebaubar wären. Ob und wann die Grundsteuer C kommen wird, steht noch nicht fest. Sie wird unabhängig von der derzeitigen Grundsteuerreform beraten.

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