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Vom Vertrag zurücktreten?

Lesezeit: 2 Minuten

Im Sommer 2015 hatte ich einen neuen Schlepper gekauft. Erst im Winter bemerkte ich, dass die Klimaautomatik nicht richtig funktionierte und informierte den Händler. Seit dieser Zeit ist der Schlepper immer wieder in der Werkstatt. Doch der Händler kann den Defekt nicht beheben. Kann ich jetzt noch vom Vertrag zurücktreten?


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Liegt ein Sachmangel vor, muss der Verkäufer vorrangig nachbessern oder nachliefern. Ihr Händler hat mehrfach versucht, den Defekt zu beheben. Schlagen Nachbesserungsversuche mindestens zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.


Problematisch dürfte in Ihrem Fall aber die Frage der Verjährung sein. Grundsätzlich verjähren Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache. Landmaschinenhändler haben diese Frist in aller Regel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf ein Jahr verkürzt. Die Frist dürfte in Ihrem Fall längst abgelaufen sein.


Hat der Verkäufer bei Übernahme der Reparaturversuche seine Pflicht zur Nacherfüllung in Bezug auf die Klimaautomatik jedoch ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt, dann hätte die Gewährleistungsfrist von vorne begonnen.


Dem Händler eine solche Anerkennung nachzuweisen, ist meist sehr schwer, es sei denn, er hat den Mangel ausdrücklich zugestanden oder man kann wegen der Höhe der Kosten, der Dauer der Reparatur oder sonstiger Umstände auf ein solches Anerkenntnis schließen.


Sie sollten prüfen, ob und welche Anhaltspunkte Sie hierzu haben. Hat der Verkäufer lediglich aus Kulanz gehandelt, hat die Gewährleistungsfrist nicht von Neuem begonnen und Sie können keine Ansprüche mehr geltend machen.


Liegen die Voraussetzungen vor, könnten Sie alternativ zum Rücktritt auch eine Minderung des Kaufpreises verlangen. War der Mangel an der Klimaautomatik mit Blick auf den gesamten Schlepper nur unerheblich, so kann dies sogar dazu führen, dass der Rücktritt ausgeschlossen ist und nur die Minderung in Betracht kommt.


Sollten Sie vom Vertrag zurücktreten, kann der Händler Ersatz von Ihnen dafür fordern, dass Sie den Schlepper fast drei Jahre in Gebrauch hatten.

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