Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Vorsicht bei Gütergemeinschaft

Lesezeit: 2 Minuten

V orsicht ist bei Landwirten geboten, die mit ihrem Ehepartner im Güterstand der Gütergemeinschaft leben und bei denen sich der landwirtschaftliche Betrieb im Gemeinschaftsvermögen befindet.Steuerlich liegt in diesen Fällen eine Mitunternehmerschaft vor,obwohl das Finanzamt den Betrieb in der Regel wie ein Einzelunternehmen besteuert, weil es sich regelmäßig um Fälle von geringer Bedeutung handelt. Trotzdem wird das Vermögen in diesen Fällen immer den Eheleuten gemeinsam zugerechnet.Das hat Konsequenzen,weil der Bundesgerichtshof schon vor längerer Zeit folgendes entschieden hat:Eheleute,die in Gütergemeinschaft leben,können sich mit ihrem Gemeinschaftsvermögen nicht rechtswirksam an einer Personengesellschaft beteiligen. Die im Beitrag beschriebene Reinvestitions-Strategie ist deshalb für Gü-tergemeinschaften nicht ohne weiteres durchführbar.Vielmehr müssen hier die Ehepartner nach dem Landverkauf, aber vor Begründung der KG,ihren Ehevertrag durch eine spezielle Vereinbarung ergänzen.Darin wird festgelegt, dass die Beteiligung an der zu gründenden KG dem Vorbehaltsgut eines jeden der Ehegatten zugewiesen wird. Dadurch wird jeder Ehepartner im Wege des Vorbehaltseigentums alleiniger und frei verfügungsberechtigter Inhaber seiner Gesellschaftsanteile und aller mit dem Gesellschaftsanteil verbundener Rechte und Pflichten.Der steuerfreien Reinvestition nach dem beschriebenen Modell steht nichts mehr im Wege. Wichtig:Die gleichen Grundsätze sind auch bei BGB-Gesellschaften zu beachten,bei denen sich die zu veräußernden Flächen im Gesamthandseigentum befinden.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.