Fläche: Pro Hektar werden derzeit ca. 1000 kWp (1 MWp) installiert.
Investition: Für Anlagen im Megawatt-Bereich zahlt man je MWp installierte Leistung ca. 650000– 800000 €. Die laufenden Kosten liegen laut Solarcluster Baden-Württemberg bei 12–14 €/kWp/a.
Stromerträge: Realistische Erträge liegen zwischen 1 000 (z.B. in Schleswig-Holstein) bis 1 100 kWh/kWp (z.B. in Baden-Württemberg).
EEG-Förderung: Sie gilt auf Flächen bis 200 m entlang von Autobahnen bzw. Bahnschienen, und auf Deponie- bzw. Konversionsflächen. Bis 100 kWp liegt der Strompreis für 20 Jahre derzeit bei ca. 5,3 ct/kWh. Anlagen mit 100 bis 750 kWp vermarkten den Strom direkt, plus EEG-Marktprämie von 0,4 ct/kWh, insgesamt ca. 5,7 ct/kWh. Seit 2021 sind Anlagen bis zu 20 MW möglich. Sie müssen an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen. Das günstigste Gebot erhält für 20 Jahre den Zuschlag, in 2020 waren es gut 5 ct/kWh.
Benachteiligte Gebiete: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt erlauben EEG-Anlagen begrenzt auch in benachteiligten Gebieten.
PPA-Anlagen: Derzeit entstehen eher große Anlagen ohne EEG-Förderung. Der Strom wird über Stromlieferungsverträge (Purchase-Power-Agreement; PPA) z.B. an Stadtwerke verkauft, z.B. für 3,9 bis 4,7 ct/kWh bei Laufzeiten von acht bis zwölf Jahren.
Netzeinspeisepunkt: Je näher das Netz, desto besser. Positiv ist, wenn sich Kosten z.B. mit Windenergie oder Biogas teilen lassen. Eigenverbrauch ist nicht möglich.
Untergrund: Die Befestigungspfähle sind meist in die Erde gerammt. Ist der Untergrund sehr weich, steinig oder ist es sehr windig am Standort, sind teurere Fundamente nötig.
Baugenehmigung: Jede Freiflächenanlage benötigt eine Baugenehmigung. Meist muss die Gemeinde einen Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan erstellen, was mindestens ein Jahr dauert. Im Idealfall wird die Baugenehmigung gleichzeitig bearbeitet. Keine Genehmigung erhalten Flächen in Naturschutzgebieten, auch in Landschaftsschutzgebieten wird es schwierig. Teils lehnen Gemeinden Solarparks auch generell ab.
Flächennutzung unter den Modulen: Wegen der stabilen Einzäunung sind Schafe oder Gänse zur Beweidung gängig. Stehen die Modulreihen weit genug auseinander, ist auch Heuproduktion z.B. für Pferde denkbar. Bei evtl. Eigennutzung kann eine Umsatzsteuerpflicht für die Pachtzahlung entstehen.
Beteiligung: Denkbar und steuerlich oft auch sinnvoll ist, sich am Solarpark zu beteiligen. Dabei sollten Sie sich unbedingt steuerlich beraten lassen.
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Fläche: Pro Hektar werden derzeit ca. 1000 kWp (1 MWp) installiert.
Investition: Für Anlagen im Megawatt-Bereich zahlt man je MWp installierte Leistung ca. 650000– 800000 €. Die laufenden Kosten liegen laut Solarcluster Baden-Württemberg bei 12–14 €/kWp/a.
Stromerträge: Realistische Erträge liegen zwischen 1 000 (z.B. in Schleswig-Holstein) bis 1 100 kWh/kWp (z.B. in Baden-Württemberg).
EEG-Förderung: Sie gilt auf Flächen bis 200 m entlang von Autobahnen bzw. Bahnschienen, und auf Deponie- bzw. Konversionsflächen. Bis 100 kWp liegt der Strompreis für 20 Jahre derzeit bei ca. 5,3 ct/kWh. Anlagen mit 100 bis 750 kWp vermarkten den Strom direkt, plus EEG-Marktprämie von 0,4 ct/kWh, insgesamt ca. 5,7 ct/kWh. Seit 2021 sind Anlagen bis zu 20 MW möglich. Sie müssen an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen. Das günstigste Gebot erhält für 20 Jahre den Zuschlag, in 2020 waren es gut 5 ct/kWh.
Benachteiligte Gebiete: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt erlauben EEG-Anlagen begrenzt auch in benachteiligten Gebieten.
PPA-Anlagen: Derzeit entstehen eher große Anlagen ohne EEG-Förderung. Der Strom wird über Stromlieferungsverträge (Purchase-Power-Agreement; PPA) z.B. an Stadtwerke verkauft, z.B. für 3,9 bis 4,7 ct/kWh bei Laufzeiten von acht bis zwölf Jahren.
Netzeinspeisepunkt: Je näher das Netz, desto besser. Positiv ist, wenn sich Kosten z.B. mit Windenergie oder Biogas teilen lassen. Eigenverbrauch ist nicht möglich.
Untergrund: Die Befestigungspfähle sind meist in die Erde gerammt. Ist der Untergrund sehr weich, steinig oder ist es sehr windig am Standort, sind teurere Fundamente nötig.
Baugenehmigung: Jede Freiflächenanlage benötigt eine Baugenehmigung. Meist muss die Gemeinde einen Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan erstellen, was mindestens ein Jahr dauert. Im Idealfall wird die Baugenehmigung gleichzeitig bearbeitet. Keine Genehmigung erhalten Flächen in Naturschutzgebieten, auch in Landschaftsschutzgebieten wird es schwierig. Teils lehnen Gemeinden Solarparks auch generell ab.
Flächennutzung unter den Modulen: Wegen der stabilen Einzäunung sind Schafe oder Gänse zur Beweidung gängig. Stehen die Modulreihen weit genug auseinander, ist auch Heuproduktion z.B. für Pferde denkbar. Bei evtl. Eigennutzung kann eine Umsatzsteuerpflicht für die Pachtzahlung entstehen.
Beteiligung: Denkbar und steuerlich oft auch sinnvoll ist, sich am Solarpark zu beteiligen. Dabei sollten Sie sich unbedingt steuerlich beraten lassen.