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Wechsel zur Option: Vorsteuererstattung für den neuen Stall?

Lesezeit: 2 Minuten

Ich bin Pauschalierer und muss wegen der neuen Gesetzeslage zum 1.1.2022 in die Regelbesteuerung wechseln. Ungünstigerweise habe ich im Juli 2018 einen Stall gebaut.


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  • Bekomme ich dann einen Teil der Vorsteuer für das Stallgebäude wieder?3


  • Muss ich das Geld dann noch einmal als Einkommen versteuern?4


  • Wie besteuere ich Wirtschaftsgüter, die ich bis zum 1.1.2022 kaufe?5


  • Wie besteuere ich Wirtschaftsgüter, die ich bis zum 1.1.2022 kaufe?6


  • Durch den Wechsel zur Regelbesteuerung ändern sich die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug. Sie bekommen beim Kauf von Betriebsmitteln die Umsatzsteuer (USt.) als Vorsteuer wieder, müssen aber auch beim Verkauf eine höhere USt. bezahlen. Durch den Stallbau wären Sie so im Nachteil. Sie haben für die Investition keine Vorsteuer wiederbekommen, können aber in Zukunft nicht mehr bei Ihren Verkäufen die Pauschalierungsumsatzsteuer als Ertrag einnehmen. Daher bekommen Sie für Investitionen vor dem Wechsel einen Teil der Vorsteuer wieder. Für Immobilien, wie den Stall, beträgt die Frist zehn Jahre, für andere Wirtschaftsgüter gelten fünf.7


Sie teilen die Vorsteuer für den Stall auf 120 Monate auf. Bis zum Stichtag sind das 42 Monate in der Pauschalierung und 78 Monate in der Regelbesteuerung. Für die 78 Monate erhalten Sie die Vorsteuer anteilig zurück.


  • Auch auf Ihre Einkommensteuer (ESt.) wirkt sich der steuerliche Wechsel aus. Bei Ihrer Investition in den Stall haben Sie damals die USt. für die Baukosten bei Ihrer Einkommensberechnung als Betriebsaufwand geltend gemacht. Dadurch mussten Sie weniger ESt. zahlen. Da Sie 2022 nach dem Wechsel einen Teil der gezahlten USt. wiederbekommen, müssen Sie den Betrag als Betriebseinnahme erfassen und zu Ihrem Einkommen hinzuaddieren. Dabei setzen Sie nur den Vorsteuerbetrag für die 78 Monate an, den Ihnen das Finanzamt zurückzahlt.9


  • Vor dem 1. 1. 2022 kaufen Sie die Maschine als Pauschalierer. Ab dem Wechsel im Jahr 2022 können Sie Vorsteuer für Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter, die Sie vor 2022 gekauft haben, wiederbekommen. Dabei gibt es allerdings eine Bagatellgrenze von 1000 €, welche die USt. für ein Wirtschaftsgut betragen muss. Ansonsten bekommen Sie keine Vorsteuer wieder. Das ist bei Gütern, für die 7% USt. gelten, ein Bruttopreis von mind. 15000 €. Daher sollten Sie mit kleineren Käufen von Maschinen oder Pflanzenschutzmitteln bis 2022 warten, damit Sie für diese die Vorsteuer abziehen können. RA StB Ralf Stephany, parta, Bonn10

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