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Wenn keine Vollmacht vorliegt

Lesezeit: 2 Minuten

In der Praxis läuft der Alltag auch ohne Vollmacht zunächst meist leidlich weiter.


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Im Falle des verunglückten Landwirts Phillip M. erledigen der Betriebshelfer und die Altenteiler die dringendsten Hof- und Feldarbeiten. Die Ehefrau führt erste Gespräche mit den Ärzten und erledigt die alltäglichen Geschäfte. Sie beauftragt z.B. den Lohnunternehmer und bezahlt die Rechnungen vom Betriebskonto. Aber schon damit bewegt sie sich rechtlich auf dünnem Eis. Wirklich schwierig wird es, wenn wichtige Anträge und Verträge, wie z.B. der Prämienantrag, Pachtverträge und Anträge auf Versicherungsleistungen unterschrieben werden müssen. Auch schwerwiegende medizinische Entscheidungen darf sie nicht treffen.


Im Fall des dementen Altenteilers Heinrich H. können seine erwachsenen Kinder keine Leistungen der Pflegekasse beantragen, keinen Tagespflegeplatz organisieren, keinen Heimvertrag schließen und erst recht kein Grundstück verkaufen, um die Pflege zu finanzieren.


In solchen Fällen geht es nicht ohne Vorsorgevollmacht. Ärzte, Kranken- und Pflegekasse, Behörden, Versicherungen und Banken fragen danach.


Betreuung notwendig:

Ohne Vollmacht bleibt den Angehörigen bei dringenden Entscheidungen oder bei einem längerfristigen Ausfall nichts anderes übrig, als bei Gericht ein Betreuungsverfahren zu beantragen. Dann bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer. Meistens ist das dann immerhin die Ehefrau oder ein naher Angehöriger. Es kann aber auch eine fremde Person als Betreuer bestellt werden. Ein weiterer Nachteil: Das Verfahren ist bürokratisch und dauert oft Wochen. Für manche Entscheidung oder fristgebundenen Antrag ist es dann zu spät. Außerdem kann das Verfahren einen Betrieb schnell einige Tausend Euro kosten.

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