Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Widerspruchsfrist verpasst

Lesezeit: 1 Minuten

Ein auswärts wohnender Grundstückseigentümer hatte Widerspruch gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens eingelegt. Allerdings erst sechs Wochen nach Bekanntgabe der Anordnung im Amtsblatt der Gemeinde. Der Grundeigentümer pochte aber darauf, die einmonatige Widerspruchsfrist eingehalten zu haben. Denn die Anordnung desselben Flurbereinigungsverfahrens sei in der benachbarten Gemeinde später, und zwar erst drei Wochen vor Eingang seines Widerspruchs, bekanntgemacht worden. In solchen Fällen könne ein Grundeigentümer davon ausgehen, dass die Widerspruchsfrist erst mit der letzten Bekanntmachung des Flurbereinigungsverfahrens zu laufen beginne. Diese Argumentation wies das Thüringische Oberverwaltungsgericht zurück (Az: 7 F 944/00) und machte in seinem Urteil folgendes deutlich: Wenn die öffentliche Bekanntmachung eines Flurbereinigungsverfahrens in mehreren Gemeinden zu unterschiedlichen Terminen erfolgt, beginnt die Widerspruchsfrist in jeder Gemeinde am ersten Tag der Bekanntmachung in der jeweiligen Gemeinde. Für einen Grundstückseigentümer, der seinen Wohnsitz weder in der Flurbereinigungsgemeinde noch in einer angrenzenden Gemeinde hat, beginnt die Widerspruchsfrist mit der Bekanntmachung des Verfahrens in der Gemeinde, in der sein Grundstück liegt.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.