Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Betriebsteilungen

Darauf achtet das Finanzamt

Betriebsteilungen sehen Finanzämter kritisch. Worauf Sie achten sollten, können Sie in einem Leidfaden der Oberfinanzdirektion Hannover nachlesen.

Lesezeit: 1 Minuten

Wer seinen Betrieb teilt, hat oft nur ein Ziel im Visier: möglichst viel Steuern sparen. Wer allerdings nur aus steuerlichen Gründen seinen Betrieb teilt, dem kann das Finanzamt schnell einen Gestaltungsmissbrauch unterstellen.Suchen Sie daher immer außersteuerliche Gründe. Im Zweifel holen Sie Berufskollegen mit an Bord, wie z. B. bei 51 a-Kooperationen. Um auf der sicheren Seite zu sein, hilft auch ein Blick in eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover, an der sich die meisten Finanzämter orientieren. Sie finden das Dokument hier:

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.