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Empörung über Blauzungen-Bürokratie

Mit Bedauern nimmt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) die Entscheidung des Agrarausschusses zu Kenntnis, dem Bundesrat eine Meldepflicht für Tierhalter bei der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zu empfehlen.

Lesezeit: 1 Minuten

Mit Bedauern nimmt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) die Entscheidung des Agrarausschusses zu Kenntnis, dem Bundesrat eine Meldepflicht für Tierhalter bei der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zu empfehlen. Die sogenannte "EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung" soll demnach dahingehend geändert werden, dass Tierhalter künftig innerhalb von sieben Tagen jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit der zuständigen Behörde mitzuteilen haben, und zwar unter Angabe des verwendeten Impfstoffes, des Datums der Impfung sowie auf Anordnung der Behörde zusätzlich auch die Ohrmarkennummern der geimpften Tiere. Angesichts der Herausforderung, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, hält der RLV die nun geplante Meldepflicht für völlig inakzeptabel. Schon jetzt nämlich werden etwa in Nordrhein-Westfalen Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit von den die Impfung durchführenden Tierärzten in der Tier-Datenbank dokumentiert, auf die die zuständigen Behörden jederzeit zugreifen können. Zudem sei grundsätzlich zu hinterfragen, warum ein Tierhalter gegenüber der zuständigen Behörde Angaben zu Maßnahmen verantworten soll, die nicht er, sondern der hierfür beauftragte Tierarzt durchgeführt hat, so der RLV.

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