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Urteil: GVO-Standorte müssen preisgegeben werden

Die Bürger in der EU haben bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) das Recht auf umfassende Informationen zum Standort der Pflanzen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dienstag hervor.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bürger in der EU haben bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) das Recht auf umfassende Informationen zum Standort der Pflanzen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dienstag hervor. Die Richter entschieden, dass der Ort der Freisetzung keinesfalls vertraulich behandelt werden darf. Erwägungen des Schutzes der öffentlichen Ordnung oder anderer gesetzlich geschützter Geheimnisse stellten keine Gründe dar, die den Zugang zu den Daten beschränken könnten. Das höchste EU-Gericht hatte über einen Streitfall im Elsass aus dem Jahr 2004 zu befinden, wo die Behörden einem Bürger das Standortblatt und die Karte der Freisetzungsstandorte mit der Begründung des Schutzes der Privatsphäre und der Sicherheit der betroffenen Betriebsinhaber vorenthalten hatten. Aufgrund der Klage des Betroffenen wandte sich das oberste französische Gericht an den EuGH. Dieser befand auf Freigabe der Informationen. Aus den Vorschriften zur Anmeldung von Freisetzungsversuchen leitete das Gericht ab, dass die interessierte Öffentlichkeit, soweit die EU-Richtlinie nicht etwas anderes bestimme, die Übermittlung sämtlicher vom Anmelder im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erteilten Informationen verlangen könne.

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