Wer sich zur Wahl aufstellen lassen will, sollte zwischen 18 und 28 Jahre alt sein und aus dem Hopfenanbaugebiet kommen. „Dieses reicht aber bis zum Landkreis Ravensburg“, so die Königin. Zumeist würden die Kandidatinnen selbst von Hopfenbetrieben kommen, dies sei aber keine zwangsläufige Voraussetzung. Vor der Wahl veranstaltet der HPV eine unverbindliche Infoveranstaltung, bei der alle Fragen zu einer möglichen Kandidatur geklärt werden können. (ad)
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