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Mehr Auflagen, weniger Prämie – die GAP ab 2023

Lesezeit: 4 Minuten

Die deutsche Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik steht in weiten Teilen. Welche Regelungen gelten ab 2023?

Damit hatte kaum noch jemand gerechnet: In einer ganz großen Koalition haben sich CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne noch unter der alten Bundesregierung auf die Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland geeinigt. Bis Redaktionsschluss verhandelten die Bundesländer im Bundesrat über letzte Änderungen an den Verordnungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

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pro hektar 150 bis 160 €

Bis zum neuen Jahr kann es also noch zu kleineren Änderungen an den GAP-Verordnungen kommen. Schon jetzt ist klar: Die Basisprämie wird auch ab 2023 den größten Anteil an der Förderung ausmachen. In Deutschland können Landwirte dann mit einer Basisprämie in Höhe von 150–160 €/ha rechnen (Übersicht 1).

Vier Prozent Stilllegung

Wer Prämienempfänger bleiben will, muss künftig mehr für Umwelt- und Klimaschutz tun als bisher. Unter dem Schirm der „erweiterten Konditionalität“ fasst die EU ab 2023 die Auflagen der Cross Compliance und des Greenings zusammen und geht an einigen Stellen über sie hinaus.

Unter anderem sollen Betriebe mit weniger als 75% Grünland oder Ackerfutter 4% ihrer Ackerflächen als „nichtproduktive Flächen“ vorhalten. Das heißt: Die Landwirte müssen Flächen stilllegen. Landschaftselemente können sie anrechnen lassen. Außerdem dürfen Landwirte auch künftig kein umweltsensibles Dauergrünland umbrechen.

Zusätzlich gilt ab 2023 eine Mindestbodenbedeckung von Ackerland im Winter und ein verpflichtender Fruchtwechsel auf Ackerflächen. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 10 ha Ackerland und Landwirte mit mehr als 75% Grünlandanteil sowie einer Ackerfläche von weniger als 50 ha. Auf höchstens der Hälfte des Ackerlands eines Betriebes kann ein Fruchtwechsel auch durch den Anbau einer Zwischenfrucht oder die Begrünung infolge einer Untersaat in einer Hauptkultur erbracht werden. Entlang von Gewässern sind Landwirte dazu verpflichtet, 3 m breite Pufferstreifen anzulegen, auf denen sie keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel ausbringen dürfen. Für gewässerreiche Regionen sind Ausnahmen im Gespräch. Da, wo Randstreifen durch die Dünge- oder Pflanzenschutzanwendungsverordnung vorgeschrieben sind, bleiben diese erhalten.

Attraktive Öko-Regelungen?

Ab 2023 steht den deutschen Landwirten rund 1 Mrd. € aus dem Budget der GAP für freiwillige, einjährige Umweltmaßnahmen, den sogenannten Öko-Regelungen, zur Verfügung. Sie gelten als die große Neuerung der EU-Agrarreform. Landwirte sollen damit die gekürzten Direktzahlungen aufbessern können. Wer beispielsweise statt 4 künftig 5% seiner Ackerflächen stilllegt, bekommt die zusätzliche Stilllegung mit 1300 €/ha als Öko-Regelung entlohnt. Für die Anwendung einer fünfgliedrigen Fruchtfolge mit 10% Leguminosenanteil sieht die GAP-Verordnung 30 €/ha Ackerfläche vor. Übersicht 2 zeigt die weiteren, vom Bundeskabinett der alten Bundesregierung geplanten, Prämienhöhen.

Forscher der Fachhochschule Soest haben im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes ein Gutachten vorgelegt, in dem sie die Kosten für bestimmte Öko-Regelungen berechnet haben. Das Ergebnis: Vor allem auf Gunststandorten liegen die Kosten oft weit über der vom Bund geplanten Vergütung.

Für Landwirte, die Weidetiere halten, gibt es künftig gekoppelte Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen. Pro Mutterkuh setzt das Landwirtschaftsministerium rund 78 € für das Antragsjahr 2023 an. Für Mutterschafe und -ziegen gibt es pro Tier gut 35 €.

Im Gegensatz zur Basisprämie wächst die Junglandwirteförderung deutlich. Die EU macht den Mitgliedstaaten die Vorgabe, 3% der Mittel aus der ersten Säule für Junglandwirte zur Verfügung zu stellen. Das resultiert in einer Prämie von ca. 115 €/ha für maximal 120 ha für Landwirte unter 40 Jahren.

Was kommt in Säule zwei?

Während der Bund das Gerüst für die erste Säule der GAP nun aufgestellt hat, blicken Landwirte und ihre Interessenvertreter gespannt auf die künftigen Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule. Hierfür sind die Bundesländer zuständig. Die Hoffnung vieler Landwirte: Dass die Angebote deutlich lukrativer ausfallen als die für die Öko-Regelungen.

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