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Bundestag beschließt EEG-Novelle

Der Bundestag hat heute Vormittag die EEG-Novelle verabschiedet. Noch in den kommenden Stunden wird aller Voraussicht nach auch der Bundesrat dem neuen EEG zustimmen.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundestag hat heute Vormittag die EEG-Novelle verabschiedet. Noch in den kommenden Stunden wird aller Voraussicht nach auch der Bundesrat dem neuen EEG zustimmen.

 

Gestern hat der Wirtschaftsausschuss offensichtlich noch einige wichtige Änderung an dem Gesetzentwurf vorgenommen. Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Maslaton aus Leipzig hin.

  • Eigentlich wollte die Bundesregierung Bürgerprojekten den Zugang zum Ausschreibungsverfahren vereinfachen. Jetzt gelten die Privilegien nur noch, wenn die Gemeinde, in der die Windenergieanlage errichtet werden soll, zu 10 % finanziell an der Gesellschaft beteiligt ist bzw. dieser zumindest ein Angebot für eine entsprechende finanzielle Beteiligung unterbreitet worden ist, heißt es in einer Pressemeldung dazu.
  • Dem gegenüber soll bei der Ermittlung des Zuschlagswerts für Bürgerenergiegesellschaften nicht mehr das Gebotspreisverfahren, wonach jeder Bieter das bezuschlagt bekommt, was er geboten hat, sondern das Einheitspreisverfahren zur Anwendung kommen, heißt es weiter. Damit würden Bürgerenergiegesellschaften, sofern sie einen Zuschlag erhalten, die höchste Vergütung der jeweiligen Ausschreibungsrunde; für alle übrigen Bieter gelte weiterhin das Gebotspreisverfahren.
  • Biomasse-Bestandsanlagen mit weniger als 150 Kilowatt Leistung dürfen nun doch an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen; im Falle einer Bezuschlagung erhalten diese Anlagen jeweils den höchsten bezuschlagten Gebotswert (Einheitspreisverfahren).


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