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Biogasbranche unzufrieden mit dem Ausschreibungsverfahren

Die Biogasbranche kritisiert das derzeitige Ausschreibungsverfahren für Biogasanlagen. Die Regierung müsse hier nachbessern.

Lesezeit: 2 Minuten

In der vergangenen Woche hat die erste Ausschreibungsrunde für Biogasanlagen stattgefunden. Aus Sicht der Bioenergiebranche muss die Regierung aber noch einige Korrekturen am derzeitigen Modell vornehmen.


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Nach dem derzeitige Verfahren hängt die Höhe des Zuschlages allein von der Höhe der Gebote ab. Das benachteilige kleinere und mittelständische Anlagen in der Landwirtschaft. Aus diesem Grund schlagen die Bioenergieverbände vor, mittels eines Systems von „Korrekturfaktoren“ einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Akteuren, Anlagenkonzepten und Technologien herzustellen.


Die Ergebnisse im Detail:


  • Insgesamt gingen 33 Gebote ein.
  • Das Gebotsvolumen von 40.912 Kilowatt lag deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen von 122.446 Kilowatt.
  • Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, entfielen 20 auf Bestandsanlagen.
  • Eine Besonderheit des Verfahrens war, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen an der Ausschreibung teilnehmen konnten, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt.
  • Auffällig war die geringe Beteiligung von Neuanlagen, von denen nur vier Anlagen einen Zuschlag erhalten haben.
  • Der Höchstwert für Neuanlagen in der Biomasseausschreibung lag sehr deutlich über den Höchstwerten der zuletzt durchgeführten Ausschreibungen von Solar- und Wind an Land Anlagen.
  • Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote liegt bei 14,30 ct/kWh.
  • Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14,81 ct/kWh.
  • Bestandsanlagen haben im Mittel einen Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh erhalten.
  • Die meisten bezuschlagten Projekte  erhalten damit die maximal gesetzlich zulässige Förderung.
  • Neun Gebote mit einem Gebotsvolumen von 13.361 kW konnten nicht im Zuschlagsverfahren berücksichtigt werden. Die Gründe waren einerseits fehlenden Angaben der Bieter in den Formularen geschuldet; anderseits erfüllten vier Anlagen, deren Genehmigungen vor 2017 erteilt wurden, die Teilnahmevoraussetzungen nicht. Diese Anlagen haben bis Ende 2018 im Rahmen der Übergangsregeln des EEG 2017 noch Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Förderung.


Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasse findet erst wieder im September 2018 statt. Das in dieser Runde nicht genutzte Ausschreibungsvolumen wird auf das Volumen im nächsten Jahr aufgeschlagen.

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