Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Bundesrat stellt wichtige Weichen für die Biogaserzeugung

Der Bundesrat hat die Beschränkung der Feuerungswärmeleistung für Biogasanlagen im Außenbereich aufgehoben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat den zweiten Teil der Baugesetzbuchnovelle (BauGB-Novelle) verabschiedet. Damit wurde ein gesetzgeberisches Großprojekt mit zukunftsweisendem Ergebnis für die Biogasbranche abgeschlossen. Das wohl wichtigste Hemmnis für die bedarfsgerechte Stromerzeugung aus Biogas ist nun beseitigt: die Beschränkung der Feuerungswärmeleistung für Biogasanlagen im Außenbereich.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Für die Biogasbranche ist der Privilegierungstatbestand des Baugesetzbuches eine der zentralen Vorschriften im nationalen Recht. Daher freut es mich besonders, dass das Bauplanungsrecht nun endlich den energiewirtschaftlichen Erfordernissen nach flexibler Stromeinspeisung aus Biogas Rechnung trägt“, kommentiert Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V., den heutigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.


Flexible Anlagen waren im Nachteil


Die im Zuge des ersten Teils der BauGB-Novelle (2011) vorgenommene Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB war vom Fachverband Biogas zwar grundsätzlich begrüßt worden. Gleichzeitig hatte der Fachverband aber schon zu diesem Zeitpunkt die Änderung als nicht weitreichend genug kritisiert. Die damals vollzogene Abkehr von der Begrenzung von Biomasseanlagen im Außenbereich über die installierte elektrische Leistung löste zwar viele Praxisprobleme. Dies galt jedoch nur für Anlagen, die kontinuierlich, also über 24 Stunden hinweg, Strom produzierten. Für die Flexibilisierung der Stromerzeugung stellte die Begrenzung der Leistung weiterhin ein enormes Hindernis dar. Denn es wurde nicht nur die Rohbiogasproduktionskapazität von Biogasanlagen im Außenbereich auf maximal 2,3 Millionen Normkubikmeter pro Jahr begrenzt. Sondern auch die Feuerungswärmeleistung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) einer Anlage war auf maximal zwei Megawatt (MW) beschränkt. Eine bedarfsorientierte Stromeinspeisung, von zum Beispiel nur zehn Stunden am Tag, ließ die Regelung nicht zu. Denn dafür wären BHKW mit knapp 3,5 MW Feuerungswärmeleistung notwendig.


Fachverband zufrieden


„Da die überwiegende Mehrzahl der Biogasanlagen an landwirtschaftliche Betriebe gekoppelt ist – die in der Regel im Außenbereich liegen – waren wir vom Bauplanungsrecht de facto auf die Stromerzeugung in Grundlast festgelegt“, fasst Michael Hammon, Sprecher des Arbeitskreises Genehmigung und Genehmigungspraxis im Fachverband Biogas, das Problem zusammen. Da Costa Gomez war daher mit der nun beschlossenen Änderung sehr zufrieden. Er betonte aber gleichzeitig, dass der Wegfall der zwei MW Begrenzung keine Ausdehnung des Privilegierungstatbestandes bedeutet: „Biogasanlagen werden weder größer, noch darf mehr Biogas erzeugt werden als nach bisherigem Recht. Aber der Strom kann mit der neuen Regelung dann mit zusätzlicher BHKW-Leistung verstärkt erzeugt werden, wenn er tatsächlich gebraucht wird.“


 

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.