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EEG-Novelle: Nur noch zwei Wochen Zeit für Korrekturen?

Offensichtlich versucht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes deutlich zu beschleunigen. Im April einigte sich die Regierung auf einen Kabinettsentwurf, die wesentlichen Verhandlungen im Bundestag und –rat stehen hingegen eigentlich erst im Juni und Juli an.

Lesezeit: 2 Minuten

Offensichtlich versucht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes deutlich zu beschleunigen. Im April einigte sich die Regierung auf einen Kabinettsentwurf, die wesentlichen Verhandlungen im Bundestag und –rat stehen im Juni und Juli an.


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Dennoch mehren sich die Anzeichen dafür, dass der Minister zunehmend Druck auf Bundestag und –rat ausübt. Die Abgeordneten und die Bundesländer sollten möglichst schnell Änderungswünsche formulieren, um der EU Anfang Juni einen beschlussfähigen Gesetzesentwurf vorlegen zu können. Schließlich müsse diese das Gesetz bis Ende Juni prüfen und absegnen, soll er sinngemäß in einem Brief an die stellvertretenden Vorsitzenden von CDU und SPD geschrieben haben. Gabriels Bedenken: Sollte Brüssel das Gestez ablehnen, wären möglicherweise die Industrierabatte in Gefahr, um die es in der Vergangenheit massiven Ärger gegeben hatte.


Gegenüber top agrar bestätigte ein Abgeordneter aus Berlin, der nicht namentlich genannt werden möchte, diese Darstellung. Der Minister wolle demnach nur noch in den kommenden zwei Wochen Korrekturen am Entwurf zulassen.Gabriels Staatssekretär Rainer Baake (Bündnis 90 / Die Grünen) hat bereits vor ein paar Tagen die im Umweltausschuss des Bundesrats beschlossenen Änderungsanträge abgelehnt.


Der Fachverband hat in einem Schreiben an seine Mitglieder ebenfalls auf die sich verschärfende Situation in Berlin aufmerksam gemacht. Diese sollten sich bei ihren Abgeordneten vor allem für drei wesentliche Änderungen in den kommenden Tagen stark machen. In dem Schreiben heißt es:


Fordern Sie (Anm. d. Redaktion: die Mitglieder des Verbandes):

  • Eine Vergütung, die auch künftig neue Biogasanlagen auf überwiegender Basis von Gülle, Mist, Jauche und/oder rein pflanzlichen Nebenprodukten ermöglicht. Der Koalitionsvertrag muss umgesetzt werden.

  • Vertrauensschutz für getätigte Investitionen: Eine „Höchstbemessungsleistung“ in Höhe von mindestens 95 % der bis zum 31.12.2014 installierten elektrischen Leistung für alle Anlagen. 
  • Einen künftigen Biogas-Zubau von 250 MW (Bemessungsleistung), um unseren Firmen eine Perspektive zu geben und Verantwortung im Energiesystem übernehmen zu können


top agrar wird sie auf dem Laufenden halten.


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