Die Betreiber der Strom- und Gasnetze in Deutschland erhalten für den Betrieb ihrer Leitung erst einmal keine höheren Entgeltevom Staat. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorfam Mittwoch so entschieden.
Zum Verständnis: Den Netzbetreibern steht per Gesetz für den Betrieb und Erhalt der Leitungen eine garantierte Rendite zu. Derzeit beträgt diese – je nach Alter der Anlage – 7,6 bis 9,1 Prozent. Zahlen müssen diese die Verbraucher. Denn die Ausgaben und Renditen für das Versorgungsnetz sind Bestandteil der Strom- bzw. Gaspreise.
Forderung von bis zu 13 Prozent Rendite
Elf Netzbetreibern waren die staatlich verbrieften Einnahmen aber zu wenig. Sie könnten nicht einmal zwingend notwendige Investitionen damit stemmen. Auch sei das unternehmerische Risiko nicht ausreichend in dem Betrag berücksichtigt worden. Angemessen seien viel mehr Renditen von 11 bis zu 13 Prozent. Das Gericht wies dies als unbegründet zurück.
Ein Ende der Klagen ist aber nicht in Sicht. Der Staat hat die Renditen mittlerweile sogar gesenkt. Danach steht neuen Anlagen 9,1 und alten 7,1 Prozent Rendite zu. Die ersten Netzbetreiber klagen bereits. (-ro-)