Brüstet sich auch Ihr Stromversorger auf den Abrechnungen damit, dass ein Teil seines Stromes aus Erneuerbaren Energiequellen stammt? Dann sollten Sie das zumindest kritisch hinterfragen. Möglicherweise gehen Sie nämlich einem staatlich verordneten Etikettenschwindel auf dem Leim. Aufgedeckt hat das eine aktuelle Studie des „Hamburg Institut“, die der Energieversorger Lichtblick in Auftrag gegeben hat.
Schuld daran ist eine kuriose Gesetzesvorgabe. Danach müssen alle Energieversorger den insgesamt in Deutschland erzeugten Ökostrom auf ihre Stromkunden verteilen und die sich daraus für ihr Unternehmen resultierende Quote veröffentlichen.
Energieversorger, die gar keinen Ökostrom anbieten, können so einen Erneuerbaren-Energien-Anteil von derzeit bis zu 46 % ausweisen und sich ganz nebenbei ein grünes Image zulegen. Nur der Kunde ahnt von dem Schwindel leider nichts.
Diesen Unfug muss man nicht kommentieren. Er gehört abgeschafft. Auch für Energieversorger muss das gelten, was für alle gilt: Es muss draufstehen, was drin ist.
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