Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Neue Vorgaben für Biogasanlagen im Außenbereich

Der Bundestag hat im Rahmen des Energiepakets eine begrenzte Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ wird die Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich neu geregelt. Die zulässige Anlagenhöchstleistung wird auf 2 MW Feuerungsleistung erhöht.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat im Rahmen des Energiepakets eine begrenzte Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ wird die Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich neu geregelt.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die zulässige Anlagenhöchstleistung wird auf 2 MW Feuerungsleistung erhöht. Gleichzeitig wird die zulässige Kapazität auf maximal 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogas pro Jahr gedeckelt. Damit dürfen Biogasanlagen im Außenbereich zwar etwas stärker sein als nach derzeit geltendem Recht. Gleichzeitig darf die erzeugte Jahresmenge aber nicht wesentlich steigen. Im Ergebnis können Anlagen mit variierenden Auslastungsgraden betrieben werden, und zwar in Abhängigkeit von der im Jahresverlauf schwankenden Nachfrage.


Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Gerd Müller, begrüßte die Neuregelung. Sie ermögliche eine flexiblere Stromerzeugung, ohne dass die Jahreserzeugung je Anlage im Außenbereich steige, sagte Müller am Rande des Plenums. Weitere Änderungen im Gesetz zielen darauf ab, die Nutzung von baulich untergeordneten Photovoltaik-Anlagen in und an Gebäuden zu erleichtern und die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ältere Windenergieanlagen durch moderne, leistungsfähigere Anlagen vor allem in Windparks zu ersetzen. Müller bestätigte zudem Überlegungen innerhalb des Agrarressorts, im Zuge der anstehenden großen Novelle des Baugesetzbuchs die Vorschriften über die Errichtung von Tierhaltungsanlagen anzupassen.


Entscheidungen seien jedoch noch nicht gefallen. Dem Vernehmen nach befürwortet das Landwirtschaftsministerium weiterhin eine Neufassung der Privilegierung für große Tierhaltungsanlagen, während das Bauressort nach wie vor keinen Änderungsbedarf sieht. Auch in den zuständigen Arbeitsgruppen von Union und FDP sei die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen, heißt es in Berlin. (AgE)

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.