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Schindler: Produktion von Nahrung und Energie kein Gegensatz

Auch in Rheinland-Pfalz dürfte sich der Ackerbau zunehmend als „Balanceakt zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion“ entwickeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Auch in Rheinland-Pfalz dürfte sich der Ackerbau zunehmend als „Balanceakt zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion“ entwickeln. Davon hat sich der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Norbert Schindler, kürzlich bei einer Besichtigung verschiedener Marktfruchtflächen im Hunsrück sowie der Raiffeisen Bezugs- und Absatzgenossenschaft in Kirchberg überzeugt gezeigt.


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Schindler sieht allerdings zwischen Produktion von Nahrung und Energie innerhalb eines Unternehmens keinen Gegensatz. Der Anbau von Energiepflanzen wie Raps zur Ölgewinnung oder Mais als Kraftstoff für Biogasanlagen müsse nicht zwingend in Konkurrenz zu Brotweizen, Braugerste oder Futtergetreide stehen, sagte der Kammerpräsident auch mit Blick auf die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).


In Rheinland-Pfalz habe der Ausbau der Bioenergie die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft verbessert und den Betrieben ein zusätzliches Standbein verschafft. Der weitere Ausbau der Bioenergie dürfe aber die Nahrungsmittel- und Energieproduktion nicht aus dem Gleichgewicht bringen und müsse daher in erster Linie durch die Steigerung von Effizienz und Ertrag vollzogen werden, um die bestehende Nutzungsvielfalt auf den Ackerflächen zu erhalten.


Neben der Mitgestaltung der Energiewende bleibe die Nahrungsmittelversorgung die vorrangige Funktion der Landwirtschaft, stellte der Kammerpräsident klar. Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage sowohl nach Nahrungsmitteln als auch nach Energie und Rohstoffen werde die Landwirtschaft zusammen mit Forschung und Züchtung in diesen Bereichen aber mehr Produktivität und Effizienz an den Tag legen müssen, um diese Herausforderung zu meistern.


Als kontraproduktiv bezeichnete Schindler den anhaltenden Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche infolge der Versiegelung durch Baumaßnahmen, aber auch durch die Installation von Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie die Ausweisung von Ausgleichsflächen als Streuobstwiesen. Vor diesem Hintergrund seien die Greeningpläne der EU-Kommission, mit der landwirtschaftliche Betriebe zur Stilllegung von 7 % ihrer Flächen verpflichtet werden sollten, das genau falsche Signal.

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