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BImSchV: Erleichterungen beim Stallbau

Das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren ist in Kraft.

Lesezeit: 2 Minuten

Die lange umstrittene Neuregelung, die auch für die Landwirtschaft eine Reihe von Vereinfachungen beim Immissionsschutz und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, ist vergangene Woche im Bundesgesetzblatt erschienen. Unter anderem wird mit dem Gesetz die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) und mehr als 2 GVE/ha vollständig abgeschafft. Außerdem wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Rinderställen erst ab 600 und bei Kälberställen erst ab 500 Tierplätzen vorgeschrieben. Daneben werden künftig erst solche Getreideerfassungsanlagen als genehmigungsbedürftig nach dem Immissionsschutzrecht eingestuft, in de nen mehr als 25 000 t im Jahr und mehr als 400 t pro Tag umgeschlagen werden. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) zeigte sich erleichtert, dass das Gesetz nach monatelangem Tauziehen zwischen den Regierungsparteien und weiteren, nicht nachvollziehbaren Verzögerungen jetzt endlich schwarz auf weiß vorliege. Verbandspräsident Manfred Nüssel begrüßte die vom DRV initiierten Änderungen der Genehmigungsgrenzen für Getreideerfassungsanlagen und Gefahrstoffläger. Damit würden die Betriebe nicht mehr ausschließlich an ihrer Erfassungskapazität gemessen, sondern auch daran, wie viel Getreide tatsächlich umgeschlagen werde, betonte Nüssel. Dies sei sinnvoll, weil kleine Anlagen oftmals nur wenige Wochen pro Jahr in Betrieb seien. Der DRV hatte sich gegenüber dem Bundesrat dafür eingesetzt, die jährliche Erfassungsmenge als zusätzliches Kriterium für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit zu berücksichtigen. (5.11.07)


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