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BVVG behält zwei Geschäftsführer

Ende Mai hat Wolfgang Suhr die Geschäftsführung der Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG) nach nur zwei Jahren wieder verlassen und ist ins Finanzministerium zurückgekehrt. Ein Nachfolger steht noch nicht fest. Bis auf weiteres führt Stefan Schulz die Geschäfte der BVVG allein.

Lesezeit: 3 Minuten

Ende Mai hat Wolfgang Suhr die Geschäftsführung der Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG) nach nur zwei Jahren wieder verlassen und ist ins Finanzministerium zurückgekehrt. Ein Nachfolger steht noch nicht fest.


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Bis auf weiteres führt Stefan Schulz die Geschäfte der BVVG allein. Die Stelle werde aber in jedem Fall nachbesetzt und der Wechsel habe auch keine Auswirkungen auf die Privatisierungspolitik der BVVG, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Ingeborg Grüning aus der Pressestelle des Bundesfinanzministeriums stellte sich den Fragen von top agrar online.

 

Wird die vakante Geschäftsführerstelle in der BVVG nachbesetzt?

Grüning: Ja.

 

Wer wird Herrn Suhr nachfolgen?

Grüning: Bisher ist der Nachfolger nicht benannt.

 

Welche Auswirkungen hat die personelle Neubesetzung auf die Privatisierungspolitik der BVVG? Welche konkreten Änderungen sind geplant und warum sind diese notwendig?

Grüning: Die personelle Nachbesetzung wird zu keiner Änderung der bewährten Privatisierungspolitik der BVVG führen.

 

Wann wird der Privatisierungsauftrag der BVVG im Wesentlichen abgeschlossen sein? Bleibt es bei 2030?

Grüning: Ja, der Privatisierungsauftrag der BVVG wird im Wesentlichen bis 2030 abgeschlossen sein.

 

Die BVVG will den Umfang der Privatisierung von 26.300 ha in 2015 auf durchschnittlich 10.000 ha in den kommenden Jahren reduzieren. Das ist eine Reduzierung auf knapp 40 % des bisherigen Umfangs. Welche Auswirkungen hat das auf den Personalbestand der BVVG? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die BVVG aktuell? Wie viele waren es 2010 und wie geht es weiter? Wird der Personalbestand aufgrund des drastisch verringerten Privatisierungsumfangs schneller reduziert als ursprünglich vorgesehen?

Grüning: Aus der Absenkung  des Verkaufsvolumens kann nicht unmittelbar auf die Reduzierung des Arbeitsvolumens geschlossen werden. Dem rückläufigen jährlichen Verkaufsvolumen steht notwendigerweise ein höheres Pachtvolumen gegenüber. Die BVVG verfügt aktuell noch über ca. 430 Mitarbeiter. Der Personalbestand wird -  wie auch bereits in der Vergangenheit -  kontinuierlich an die jeweiligen Aufgaben und deren Umfang angepasst.

 

Welche Auswirkungen haben die von der BVVG  eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der Liquiditätslage der von der Preiskrise bei Milch und Schweinefleisch betroffenen Betriebe? Werden die Maßnahmen angenommen? Wie viele Unternehmen und Personen haben davon bereits profitiert? Wie viele Fälle erwartet die BVVG für 2016? Welche Auswirkungen hat das auf den Privatisierungsumfang der BVVG für 2016? Wird die BVVG in 2016 deutlich weniger als die beabsichtigten 10.000 ha privatisieren?

Grüning: Die Wirkungen der erst mit Datum vom 18. April 2016 verkündeten Maßnahmen lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Dies betrifft auch die Anzahl der betroffenen Betriebe, da mit den Maßnahmen flexibel auf die individuelle Liquiditätslage der Betriebe reagiert werden soll. Auf das jährliche Verkaufsziel von rund 10.000 ha/a haben diese Maßnahmen keine Auswirkungen.

 

Derzeit hat die BVVG vier Niederlassungen. Werden in den kommenden Jahren weitere Niederlassungen geschlossen? Wenn ja, welche?

Grüning: Nein. Für die kommenden Jahre sind keine weiteren Niederlassungs-Schließungen vorgesehen.

 

Welche Auswirkungen hat der Personalabbau auf die Führungsebene? Ist diese Ebene im gleichen Umfang verringert worden, wie die Zahl der Mitarbeiter insgesamt?

Grüning: Mit der Restrukturierung der BVVG wurde die Anzahl der Führungskräfte in etwa gleicher Relation abgebaut.

 

Warum ist es notwendig, die Geschäftsführungsebene weiterhin doppelt zu besetzen, wenn gleichzeitig der Umfang der Aufgaben deutlich abnimmt?

Grüning: Für Bundesunternehmen sieht der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) vor, dass die Geschäftsleitung - unter anderem zur Gewährleistung des „Vier-Augen-Prinzips“-  aus zwei Personen bestehen soll.





 

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