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Beitrittsstaaten dürfen Bodenerwerb weiter beschränken

Die 2004 der Europäischen Union beigetretenen osteuropäischen Staaten wie Polen und Ungarn dürfen ihre Beschränkungen für den Bodenkauf durch Ausländer voll aufrechterhalten. In einem aktuellen Bericht erhebt die EU-Kommission keine Einwände gegen den Fortbestand der Übergangsfristen zur Öffnung des Bodenmarktes in den sieben betroffenen Ländern.

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Die 2004 der Europäischen Union beigetretenen osteuropäischen Staaten wie Polen und Ungarn dürfen ihre Beschränkungen für den Bodenkauf durch Ausländer voll aufrechterhalten. In einem aktuellen Bericht erhebt die EU-Kommission keine Einwände gegen den Fortbestand der Übergangsfristen zur Öffnung des Bodenmarktes in den sieben betroffenen Ländern. Diese betragen in Polen zwölf, in Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei hingegen nur sieben Jahre. Ausgehandelt hatten die Mitgliedstaaten Osteuropas die Hürden zum Bodenmarkt, um mehr Zeit für Privatisierungen zu haben und um angesichts der niedrigen Hektarpreise in ihren Ländern einen massiven Einstieg ausländischer Investoren zu verhindern. Dies ist laut Einschätzung der Kommission auch gelungen. So betrug beispielsweise in Ungarn der Umsatzanteil von Ausländern bei Verkäufen von Agrarland in den Jahren 2005 und 2006 nur jeweils 0,2 %. Am anderen Ende des Spektrums wies Lettland mit einem Umsatzanteil der Ausländer bei den Transaktionen mit 2,0 % einen ebenfalls noch bescheiden zu nennenden Einfluss der Kapitalgeber von jenseits der Staatsgrenze auf.

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