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Deutschland gibt Widerstand gegen Klonfleisch auf

Fleisch und Milch von geklonten Tieren sollen einem Medienbericht zufolge künftig in der EU verkauft werden dürfen. Die Bundesregierung habe ihren Widerstand gegen die Neuregelung aufgegeben, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Lesezeit: 2 Minuten

Fleisch und Milch von geklonten Tieren sollen einem Medienbericht zufolge künftig in der EU verkauft werden dürfen. Die Bundesregierung habe ihren Widerstand gegen die Neuregelung aufgegeben, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Beim Agrarministerrat, heute und Dienstag in Luxemburg, steht eine Änderung der EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel auf der Tagesordnung. Darin sei die Freigabe für den Verkauf von Fleisch und von Milch von direkten Nachkommen geklonter Tiere enthalten, heißt es. Eine von der EU-Kommission eingesetzte Ethikgruppe für Wissenschaft und neue Technologien war zuvor zu dem Schluss gekommen, es gebe keine überzeugenden Argumente für die Nahrungsmittelerzeugung mit Hilfe geklonter Tiere.


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+++ Agrarminister befürworten Klonfleisch (23.6.09) +++ Abgesehen von diesem wichtigen Thema dürfte das letzte Treffen der EU-Agrarminister unter tschechischem Vorsitz aber eher wenig hervorbringen. Prag will vor der Übergabe des Staffelholzes an Schweden lediglich drei Schlussfolgerungen unter Dach und Fach bringen. Dabei geht es im Einzelnen um die künftige Ausgestaltung der Beihilfen für Landwirte in benachteiligten Gebieten, die EU-Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse sowie die Zukunft der Direktzahlungen nach 2013. Keine der drei Texte enthält aber wirklich konkrete Aussagen oder gar Verpflichtungen. Das ist gewollt, denn insbesondere bei den benachteiligten Gebieten und der Zukunft der Direktzahlungen wollen die Mitgliedstaaten sich nicht zu früh festlegen lassen. Legislativvorschläge der Europäischen Kommission sind zu diesen Themen erst in den kommenden Jahren vorgesehen.


Ferner steht das Votum über die Novelle zum Tierschutz beim Schlachten an. Dabei geht es unter anderem um die Pflicht zur Ernennung eines Tierschutzbeauftragten für alle Betriebe, die mehr als 1 000 Säugetiere bzw. 150 000 Stück Geflügel pro Jahr schlachten. Im Rahmen der Betäubungsvorschriften sind grundsätzlich Ausnahmen von der Betäubung für religiöse Schlachtungen - insbesondere das Schächten - vorgesehen. Mitgliedstaaten sollen diese Ausnahmen auf nationaler Ebene jedoch kippen dürfen.


Der Milchmarkt ist auch bei diesem Agrarrat ein Thema, diesmal allerdings nur beim Mittagessen am Montag. Dabei dürfte besprochen werden, wie die Vorgaben der EU-Staats- und Regierungschefs vom vergangenen Freitag umgesetzt werden sollen.

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