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EEG-Stellschrauben nachjustiert

Um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird weiterhin gerungen - und zwar nicht nur zum Vorteil der Biogasbranche.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem das Bundesumweltministerium Mitte Oktober einen ersten Entwurf für die Gesetzesnovelle vorgelegt hatte, in dem die Einspeisevergütungen für Strom aus regenerativen Energien geregelt sind, hat die Ressortabstimmung jetzt offenbar noch einige Veränderungen auch für den Biogasbereich gebracht. So soll der Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) für Anlagen bis 500 MW wohl doch nur um 1 Cent auf 7 Cent, statt wie bisher geplant auf 7,5 Cent angehoben werden. Allerdings sollen künftig Betreiber von NawaRo-Anlagen Verarbeitungsprodukte der ersten Stufe, das sind beispielsweise Kartoffelschalen oder Schlempe, in den Fermenter geben dürfen, ohne den Anspruch auf den NawaRo-Bonus zu verlieren. Gezahlt wird der Bonus für diese Abfallstoffe aber nicht, sondern nur wie gehabt auf solche Gärsubstrate, für die vorher Mehraufwand entstanden ist. Das ist zwar eine Erleichterung, heißt aber auch, dass auf die Betreiber neue Dokumentationspflichten zukommen könnten, um den Rohstoffeinsatz zu belegen. Der Güllebonus soll 1 Cent für Anlagen bis 150 kW betragen. Bei mehr Leistung wird dieser Bonus anteilig fällig, das heißt für eine Anlage mit 450 kW würde der Güllebonus beim Einsatz der tierischen Exkremente laut aktuellen Planungen noch 0,33 Cent betragen. Endgültige Klarheit soll die Ressortabstimmung diese Woche bringen. (6.11.07)

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