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Experten diskutieren über staatliches Tierwohllabel

Heute treffen sich in Bonn Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels, der Schlachter sowie der Tierschutz- und Bauernverbände mit den Fachleuten des Bundeslandwirtschaftsministeriums und Wissenschaftlern, um über die Ausgestaltung des angekündigten Staatlichen Tierwohllabels zu beraten.

Lesezeit: 2 Minuten

Heute treffen sich in Bonn Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels, der Schlachter sowie der Tierschutz- und Bauernverbände mit den Fachleuten des Bundeslandwirtschaftsministeriums und Wissenschaftlern, um über die Ausgestaltung des angekündigten Staatlichen Tierwohllabels zu beraten. Den Weg dafür freigemacht hatte in der vergangenen Woche ein Spitzengespräch aller Beteiligten bei Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

 

Für die Beratungen hat das BMEL ein Papier erarbeitet, das top agrar vorliegt. Im Einzelnen geht es um diese 11 Eckpunkte:   

  1. Staatliches, freiwilliges Label, zunächst für die Tierarten Schwein und ggf. Geflügel, anschließend Rindermast und Milcherzeugung.
  2. Wertschöpfungsketten-übergreifender Ansatz: Kriterien von der Zucht über Jungtiere bis zu Transport und Schlachtung (Zertifizierung auch der Vermarktungsstufe).
  3. Ausgewogene Tierwohlkriterien (weder einseitig auf Haltungssystem noch auf Tiergesundheit fokussiert).
  4. Gesetzliche Basis, aber Zertifizierung durch private Zertifizierungsunternehmen. Zudem Aufbau einer betreuenden, praxisnahe Institution als Systemträger.
  5. Nicht-diskriminierende Konzeption, u. a. durch mehrstufiges Label und Vermeidung von Negativ-Kommunikation.
  6. Brancheninitiative Tierwohl (ITW) nicht gefährden, sondern systematisch Schnittstellen zwischen Brancheninitiative und Label anlegen, um diesen Vorteil in Deutschland zu nutzen. Auch in der Kommunikation die Komplementarität betonen.
  7. Mehrstufiges Label mit einer am breiten Markt orientierten Einstiegsstufe (d. h. ohne zu hohe Einstiegsinvestitionen umsetzbar).
  8. Dynamisch angelegte Kriterien, d. h. gerade in der Einstiegsstufe Vermeidung zu hoher Einstiegsinvestitionen, aber klare Zielsetzungen mit verbindlicher Perspektive (z. B. für das Thema Verzicht auf routinemäßiges Kupieren des Schwanzes).
  9. Erfahrungen des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes nutzen (z. B. Kriterienkataloge; strikte, unangekündigte Kontrollen).
  10. Erfahrungen von QS und Brancheninitiative Tierwohl im Bereich der Systemadministration nutzen (z. B. Bündlerstruktur; Datenbanksystem etc.).
  11. Staatliches Informationskonzept inkl. ausreichendem Budget zum Aufbau von Bekanntheitsgrad in der Einführungsphase, um eine breite Marktdurchsetzung anzureizen (Pull-Konzept).


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Mit dem Staatlichen Tierwohlabel will Minister Schmidt, so steht es im Eckpunktepapier, neue Marktsegmente erschließen, die bisher nicht bedient werden. Das Label soll die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung verbessern und gleichzeitig den Erzeugern die entstehenden zusätzlichen Erzeugungskosten oberhalb des gesetzlichen Mindeststandards ausgleichen.

 

Um diesen Zielen auch tatsächlich gerecht zu werden, sind noch viele Fragen zu klären. Deshalb ist der Zeitplan durchaus ambitioniert: Bis zur Grünen Woche im Januar 2017 sollen die Kriterien stehen und im Sommer dann auch die Details für das Rechtsetzungsverfahren.

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