Die Erfahrungen aus der Umsetzung des bestehenden Gesetzes würden nicht zur Weiterentwicklung des Gesetzes genutzt, erklärte heute Dr. Christel Happach-Kasan. Die Einführung eines speziellen Biogas-Bonus werde ihrer Meinung nach die regional bestehende Nutzungskonkurrenz zum Nachteil der Veredelungswirtschaft verschärfen. Es müsse das Ziel sein, die Ressourceneffizienz der Biomassenutzung deutlich zu erhöhen, damit das im Gesetzentwurf festgelegte Ziel der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch erreicht werden kann. Dazu schlägt sie vor, insbesondere energiereiche Reststoffe aus Landwirtschaft und Ernährungsindustrie energetisch zu nutzen. Der Gülle-Bonus würde allerdings nicht ausreichend, die Nutzung energiereicher Reststoffe in Biogasanlagen zu verstärken. Das sei halbherzig. Vielmehr müssten die Bioenergieerzeuger vermehrt organische Abfälle und Reste aus der Ernährungswirtschaft energetisch nutzen. Nur so könne Deutschland das im Gesetz formulierte Ziel, 25-30% Erneuerbare Energien bis 2020, erreichen und Nutzungskonkurrenzen mit der heimischen Veredlungswirtschaft entschärfen. Die EEG-Novelle leiste dazu keinen Beitrag, ist sich Happach-Kasan sicher.
${intro}