Nach Berichten der ZEIT handelte es sich um landwirtschaftliche Flächen aus der Bodenreform, die nach 1945 an Neubauern gegeben wurden. Nach der Wende hätten diese Flächen laut Bundestagsbeschluss den Erben der Neubauern zugestanden, zumindest wenn sie diese zu DDR-Zeiten landwirtschaftlich genutzt hatten. Etwa 80 000 Grundstücke waren betroffen, 63 000 gingen an die Erben, 7000 bekam das Land. Im Fall von 10 000 Grundstücken konnten bis zum Stichtag im Jahr 2000 keine Erben gefunden werden, weil man zu spät mit der Suche begonnen hatte. Also beanspruchte das Land Brandenburg die Flächen für sich. Das bezeichnete der Bundesgerichtshof als "sittenwidrig" und verurteilte das Land dazu etwa 9 000 Grundstücke wieder herauszugeben. Weiterhin drohen hohe Ersatzansprüche der geprellten Erben.
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