Pressemeldungen zufolge konnte das Gericht den Beschuldigten keinen Subventionsbetrug vor zehn Jahren nachweisen, obwohl sie Zolldokumente gefälscht und Gausepohl dadurch zu unberechtigten EU-Subventionen verholfen hätten. So musste schließlich auch die Staatsanwaltschaft die Anklage fallenlassen und den Freispruch akzeptieren, obwohl die Manager dem "Bauchgefühl" nach nicht ganz unschuldig wären, so der Staatsanwalt.
Gausepohl selbst stellt sich hinter die Mitarbeiter und bestreitet, zu Unrecht EU-Gelder erhalten zu haben. In dem Verfahren sei nicht in Frage gestellt worden, dass das exportierte Rindfleisch tatsächlich in Russland auf den Markt gelangte. Damit sei die Voraussetzung für die Gewährung der Ausfuhrerstattung erfüllt. Bei den aktuellen Beschuldigungen handele es sich vielmehr um Manipulationen, die bei der Importverzollung in Russland vorgenommen worden seien. Dadurch sei das Familienunternehmen selbst ein Opfer und habe durch die Betrügereien der Warenempfänger keinerlei Vorteile gehabt.